Sie benötigen unsere Beratung
    Wir rufen Sie gerne zurück!

    Standort: Düsseldorf

    Name*

    Unternehmen*

    Telefon*

    Wann möchten Sie zurückgerufen werden?






      Sie benötigen unsere Beratung
      Wir rufen Sie gerne zurück!

      Standort: Oberhausen

      Name*

      Unternehmen*

      Telefon*

      Wann möchten Sie zurückgerufen werden?







      Büro Düsseldorf
      Kasernenstr. 40, 40213 Düsseldorf
      Zur Karte

      Tel.: 0211 - 9 55 444-0
      Fax: 0211 - 9 55 444-4

      E-Mail: info@finanzensteuern.de

      Rückruf vereinbaren


      Büro Oberhausen Sterkrade
      Holtkampstraße 19-21, 46145 Oberhausen
      Zur Karte

      Tel.: 0208 - 6 90 59-0
      Fax: 0208 - 6 90 59-59

      E-Mail: info@finanzensteuern.de

      Rückruf vereinbaren

      Büro Düsseldorf
      Kasernenstr. 40, 40213 Düsseldorf
      Zur Karte

      Tel.: 0211 - 9 55 444-0
      Fax: 0211 - 9 55 444-4

      E-Mail: info@finanzensteuern.de

      Rückruf vereinbaren


      Büro Oberhausen Sterkrade
      Holtkampstraße 19-21, 46145 Oberhausen
      Zur Karte

      Tel.: 0208 - 6 90 59-0
      Fax: 0208 - 6 90 59-59

      E-Mail: info@finanzensteuern.de

      Rückruf vereinbaren

      • Sonstiges
      • Blockchain Technologie: Wie steht es um die steuerliche Bewertung von Kryptowährungen und NFTs?

      Blockchain Technologie: Wie steht es um die steuerliche Bewertung von Kryptowährungen und NFTs?

      Die neuartige Blockchain Technologie beschäftigt nun schon seit einiger Zeit die Welt der Währungen. Nur mithilfe dieser technologischen Errungenschaft war es möglich, die digitalen Währungen bzw. Kryptowährungen zu erfinden. Mittlerweile sind Bitcoin und Co. schon seit einigen Jahren am Markt und erfreuen sich weiterhin einer steigenden Beliebtheit. Bezüglich der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen gibt es heutzutage zumindest eine allgemein gültige steuerliche Regelung. Die Möglichkeiten der Blockchain enden allerdings nicht bei Kryptowährungen. Die Technologie wird regelmäßig für neue Ideen genutzt. Eine der aktuellen Errungenschaften mithilfe der Blockchain sind sogenannte NFTs. Bei NFTs handelt es sich einfach gesagt um einen eindeutigen und nicht ersetzbaren Nachweis für digitale Güter. Der Handel mit NFTs ist grundsätzlich ein Thema, welches aus steuerlicher Sicht betrachtet werden sollte. Bisher ist die Lage allerdings noch unklar. In diesem Beitrag möchten einmal die steuerlichen Besonderheiten von Kryptowährungen erläutern und einen Blick auf die aktuelle steuerliche Situation der NFTs werfen.

      Was sind Kryptowährungen?

      Bevor wir uns anschauen können, wie Kryptowährungen steuerlich behandelt werden, sollte geklärt werden, was darunter zu verstehen ist. Bei Kryptowährungen handelt es sich um eine digitale Währung ohne umfangreiche staatliche Regulierungsrahmen. Daher sollte der Begriff „Währung“ nicht falsch verstanden werden: Kryptowährungen sind nicht als klassische Währungen akzeptiert und unterscheiden sich rechtlich sowie steuerlich von den klassischen Währungen. Die Bezeichnung Vermögenswert ist damit deutlich passender in Bezug auf Kryptowährungen. Diese Vermögenswerte existieren lediglich in digitaler Form und werden mithilfe der Blockchain verwaltet. Die Blockchain ist ein digitales Konstrukt, welches alle Transaktionen der Kryptowährung, die jemals getätigt wurden, speichert und somit den Besitz der digitalen Währung nachvollziehbar macht. Im übertragenen Sinne ein digitales Kassenbuch, in dem jede einzelne Transaktion in chronologischer Reihenfolge eingetragen wird. Im Fokus der Kryptowährungen steht bisher noch der Handel mit den digitalen „Coins“. Der Wert von Kryptowährungen unterliegt einer stetigen Veränderung, was den Handel durchaus attraktiv (aber riskant) macht. Der An- und Verkauf mit dem Ziel einer Gewinnmaximierung zählt aktuell zu den häufigsten Gründen, warum Kryptowährungen von Menschen gehandelt werden. Teilweise kann mit den digitalen Währungen auch eingekauft werden, was allerdings bisher nur in Einzelfällen möglich ist.

      Wie werden Kryptowährungen steuerlich behandelt?

      Kryptowährungen werden also in aller Regel gehandelt, um Gewinne damit zu erzielen. Dies lässt vermuten, dass auch das Finanzamt ein Interesse an dem Handel mit digitalen Währungen hat. Krypto-Anleger müssen daher auch steuerliche Aspekte beachten. Der Handel mit bzw. der Gewinn durch Kryptowährungen muss versteuert werden. In Bezug auf die Steuer und Kryptowährungen gibt es allerdings Besonderheiten. Die digitalen Währungen sind in Deutschland kein gesetzliches Zahlungsmittel. Somit können die Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen auch nicht mit Erträgen aus Aktien, Geldanlagen oder anderen Finanzgeschäften verglichen werden. Die Gewinne aus einem Handel mit den digitalen Coins sind vielmehr mit den Erträgen aus Verkäufen von Kunst- oder alternativen Spekulationsobjekten zu vergleichen. Aus steuerlicher Sicht kann dies durchaus positiv sein. Steuern müssen nicht immer gezahlt werden. Für die Frage, ob beim Verkauf von Kryptowährungen Steuern fällig werden, ist abhängig davon, wie hoch der Gewinn ausfällt und wie lange die digitalen Coins zuvor im Besitz der Person waren. Grundsätzlich sind Gewinne bis zu einer Freigrenze von 600 Euro steuerfrei. Wird die Grenze überschritten, muss der gesamte Gewinn versteuert werden. Es können allerdings auch deutlich höhere Gewinne steuerfrei bleiben, sofern eine gewisse Haltedauer überschritten wurde. Hat der Anleger die verkauften Coins für mehr als ein Jahr im Besitz gehabt, entfällt eine Steuerzahlung unabhängig der Höhe des Gewinns. Sofern die Haltedauer kürzer ist und die 600 Euro Grenze überschritten wird, müssen Gewinne versteuert werden. Die Besteuerung erfolgt dabei mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz. Zu erwähnen ist natürlich auch, dass Verluste ebenfalls relevant für die Steuer sind und die Steuerlast mindern können bzw. mit anderen Gewinnen verrechnet werden können. Obwohl es auch in Bezug auf die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen teilweise noch Ungenauigkeiten gibt, ist der allgemeine Umgang geregelt. Anleger können sich daher bis auf einige Sonderfälle auf die bekannten Grundsätze verlassen. Anders sieht es bei neuartigen Varianten, wie den NFTs aus. Hier ist die steuerliche Situation noch deutlich unsicherer. Nachfolgend möchten wir daher einen Vergleich ziehen bzw. erläutern, was bisher bekannt ist.

      Was sind NFTs?

      Die Abkürzung NFT steht für Non-Fungible Token. Es handelt sich dabei um eindeutige „Tokens“, die auf der Blockchain Technologie basieren. Im Vergleich zu beispielsweise Bitcoins handelt es sich nicht um eine Währung, sondern vielmehr um eine Art einmaliges Zertifikat. NFTs werden verwendet, um virtuelle und einmalige Güter bzw. Objekte sammeln und handeln zu können. Was zunächst vielleicht noch schwer verständlich ist, wird anhand von einem Beispiel verständlicher. NFTs werden besonders in Bezug auf digitale Kunst und Musik verwendet. Auch die Anwendung bei speziellen Objekten in Computerspielen ist häufig. So wird beispielsweise ein digitales Musikstück als Token angeboten und verkauft. Der Käufer erhält dabei die Rechte an dem Musikstück. Das Ganze erinnert an die klassische Übertragung von Urheberrechten. Der Unterschied besteht darin, dass alle Abläufe digital sind und der Besitz des NFT in der Blockchain gespeichert wird. Da es sich bei NFTs noch um eine eher junge Erscheinung handelt, ist noch nicht klar, inwieweit sich die Tokens als Anlage durchsetzen werden. Es wurden allerdings bereits Kunstwerke mithilfe von NFT versteigert, die in einem Fall 60 Millionen Dollar eingebracht haben. NFTs scheinen also Potenzial für Investitionen zu haben.

      Die steuerliche Situation von NFTs

      Mithilfe der Blockchain können NFTs ähnlich wie Kryptowährungen gehandelt werden, was wiederum den An- und Verkauf mit einer Gewinnerzielung ermöglicht. Wir finden also eine den Kryptowährungen ähnliche Situation vor. NFTs dürfen durchaus auch als Kunst- oder Wertgegenstände gesehen werden, die somit wie Kryptowährungen versteuert werden müssten. Bezüglich der Finanzämter und dem Steuerrecht gibt es diesbezüglich allerdings noch keine klare Regelung. Die Finanzverwaltung hat sich bisher zu dem Thema nicht geäußert, was NFTs zum aktuellen Zeitpunkt zu einem steuerlichen Wagnis macht. Werden NFTs wie Kryptowährungen besteuert? Gibt es eine alternative steuerliche Regelung? All diese Fragen sind nicht geklärt. Was bedeutet das also nun für Sie als Anleger? Sollten Sie lieber vollständig darauf verzichten NFTs zu kaufen? An dieser Stelle können wir natürlich keine Empfehlung geben. Es ist schlussendlich einfach zu unsicher. Aus Sicht des Steuerrechts ist es jedoch wichtig, dass Sie sich so gut wie möglich absichern. Hierzu gehört zunächst, dass Sie alle Belege über den Handel aufbewahren, um eine spätere Nachfrage durch das Finanzamt mit Nachweisen stützen zu können. Darüber hinaus kann es attraktiv wirken, die fehlende Regelung auszunutzen und auf eine Angabe in der Steuererklärung zu verzichten. Als erfahrene Steuerberater raten wir von diesem Vorgehen aber in jedem Falle ab! Auch wenn es zum jetzigen Zeitpunkt keine genauen Regelungen gibt, ist es sinnvoll die Gewinne bzw. Verluste aus dem NFT-Handel in der Steuererklärung aufzuführen und somit den Pflichten des Steuerzahlers nachzukommen. Was das jeweilige Finanzamt schlussendlich aus den Angaben macht bleibt abzuwarten. Als Steuerzahler haben Sie so aber zumindest alle Sorgfaltspflichten erfüllt.

      Steuerberatung in Düsseldorf und Oberhausen

      Wir hoffen, dass Ihnen dieser Beitrag gefallen hat. Die Welt der Blockchain und den damit verbundenen Möglichkeiten wird uns vermutlich auch in Zukunft im Steuerrecht begleiten. Es lohnt sich somit, regelmäßig auf die steuerlichen Neuerungen zu schauen. Besonders für die Finanzämter gibt es diesbezüglich viel Arbeit. Die rechtlichen Lücken sehen wir aktuell an dem Beispiel der NFTs. Abschließend lässt sich feststellen, dass Investition in neuartige Anlageformen immer mit steuerlichen Besonderheiten einhergehen. Es ist daher sinnvoll, stets mit einem Steuerberater zu sprechen, bevor Sie mit etwaigen Werten handeln. Besonders bei hochpreisigen Investitionen ist eine ausgiebige Beratung wichtig. Bei Trimborn . Partner kümmern wir uns um Ihre steuerlichen Anliegen. Unser Team aus qualifizierten Fachkräften hilft Ihnen gerne weiter und ist stets auf dem aktuellen Stand. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung als Steuerberater. Kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Unsere Kanzleien finden Sie in Düsseldorf und Oberhausen.

      Newsletter

      Abonnieren Sie den Newsletter von Trimborn . Partner und seien Sie immer bestens über aktuelle Infos aus unseren Tätigkeitsschwerpunkten als Steuerberater in Oberhausen und Düsseldorf informiert.

      Trimborn . Partner Steuerberater in Partnerschaft mbB hat 5 von 5 bei 17 Bewertungen auf Google.com