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      • News
      • Wenn Aktien wertlos werden – Zu welchem Zeitpunkt werden die Verluste steuerlich relevant?

      Wenn Aktien wertlos werden – Zu welchem Zeitpunkt werden die Verluste steuerlich relevant?

      In der grundsätzlichen Vorstellung werden Aktien gekauft und zu einem späteren Zeitpunkt mit einem Gewinn wieder veräußert. Mit etwas Pech kann es aber passieren, dass der Verkauf nur mit einem gewissen Verlust zu realisieren ist. Zusätzlich ist auch ein praktischer Totalverlust möglich. Dieser Extremfall kann eintreten, wenn das Unternehmen hinter den Aktien insolvent ist. Im Steuerrecht ist geregelt, dass Verluste aus Aktienverkäufe steuerlich geltend gemacht werden können. Aber wie steht es um „wertlose“ Aktien? Und zu welchem Zeitpunkt werden Verluste in einer solchen Situation steuerlich relevant? Diese Fragen werden wir in diesem Beitrag beantworten und hierzu auf aktuelle Rechtsprechungen schauen.

      Aktie ist wertlos geworden: Werden die Verluste steuerlich anerkannt?

      Es kommt durchaus vor, dass Aktien nach einer Insolvenz des Unternehmens jeglichen Wert verlieren und von der depotführenden Bank ausgebucht werden. Schnell fassen Anleger den Gedanken, dass dieser Totalverlust immerhin im Steuerrecht als Verlust aus Kapitalvermögen verbucht werden kann. In der Vergangenheit hatte der Fiskus allerdings eine andere Meinung. In diesem Szenario würde es sich nicht um eine Veräußerung der Aktien mit einem Verlust handeln. Obwohl diese Aussage nicht falsch ist, darf an der Sinnhaftigkeit dieser Einstellung gezweifelt werden. Mittlerweile haben unterschiedliche Rechtsprechungen die Ansichten des Fiskus als falsch bewertet. Es wurde argumentiert, dass die Ausbuchung der Aktien einen endgültigen Vermögensverlust darstellt und damit steuerlich relevant wird. Ohne an dieser Stelle genau auf die Urteile einzugehen, kann also festgehalten werden, dass der Verlust durch eine wertlos gewordene Aktie steuerlich angesetzt werden kann. An dieser Stelle muss noch darauf hingewiesen werden, dass ein Verlust aus einer wertlos gewordenen Aktie nur dann auch steuerlich als Verlust angerechnet werden darf, wenn keine Entschädigung im Rahmen des Insolvenzverfahrens geleistet wurde. Wird der Aktienwert also beispielsweise erstattet, ist natürlich auch kein Verlust für die Steuererklärung entstanden.

      Zu welchem Zeitpunkt wird eine Aktie wertlos und steuerlich relevant?

      Die vorherigen Ausführungen waren vergleichsweise intuitiv und klar verständlich. Eine Frage, die bisher aber nicht geklärt wurde, ist wann genau eine Aktie als wertlos anzusehen ist und wann der Zeitpunkt einer steuerlichen Relevanz gekommen ist. Was zunächst auch sehr offensichtlich scheint, ist in der Praxis gar nicht so deutlich. Der Totalverlust einer Aktie zeigt sich häufig schon einige Zeit, bevor die Aktie tatsächlich aus dem Depot entfernt wird und damit die Anteilsrechte verloren werden. Und an dieser Stelle muss für die Steuer genau aufgepasst werden. Nur weil die Insolvenz und ein Wertverlust der Aktien bekannt sind und nicht mehr verhindert werden können, ist es zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich, den Verlust steuerlich geltend zu machen. Ein BFH-Urteil hat diesbezüglich Klarheit geschaffen. Halten wir also fest, dass der für die Steuer relevante Verlust erst entsteht, wenn aufgrund des rechtlichen Abschlusses das Anteilsrecht des Aktionärs erlischt oder die Ausbuchung der Aktien aus dem Depot einen endgültigen Rechtsverlust bedeutet. Auch wenn der Wertverlust möglicherweise schon vor diesen Zeitpunkt feststeht, werde steuerliche Vorteile erst später wirksam. Dies ist nur bei Vorliegen der genannten Aspekte gegeben. Diese Regelung ist mittlerweile sehr deutlich mit Rechtsprechungen untermauert. Die Tatsache, dass der Verlust als „gesichert“ gilt ist beispielsweise nicht ausreichend, was immer wieder zu Konflikten führt. Wie bereits erwähnt können Sie sich diesen Streit mit dem Fiskus aber sparen und müssen abwarten bis der Verlust tatsächlich „final“ ist.

      Steuerberatung in Düsseldorf und Oberhausen

      Wir hoffen, dass Ihnen dieser Beitrag gefallen hat. Bei diesem und anderen steuerlichen Themen muss häufig festgestellt werden, dass es sich um komplexe Sachverhalte handelt, die in vielen Fällen von Rechtsprechungen geprägt sind. Diese Regelungen können sich dabei allerdings auch leider immer wieder ändern. Als Privatperson oder Unternehmer den Überblick zu behalten, ist fast unmöglich. Somit sollten Sie bei steuerlichen Fragen stets auf einen qualifizierten Steuerberater vertrauen. Bei Trimborn . Partner ist es unsere Aufgabe, immer auf dem neusten Stand für Sie zu sein. Unser qualifiziertes Team kann somit stets mit Fachwissen und aktuellen Informationen bei steuerlichen Fragen und Anliegen helfen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung. Mit unseren Kanzleien in Düsseldorf und Oberhausen sind wir stets für Ihre Fragen verfügbar. Kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.  

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