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Corona-Krise: Mehrwertsteuersenkung erklärt

29. Juni 2020

Die weltweite Corona-Pandemie hat für alle Menschen den gesamten Alltag verändert. Auch viele Unternehmen leiden unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise. Wie wir bereits vor wenigen Wochen im Blog berichtet haben, versucht die Bundesregierung mit schnellen Hilfsmaßnahmen in Schieflage geratenen Unternehmern zu helfen. Die Sofortmaßnahmen haben vielen Unternehmen kurzfristig eine neue Existenzperspektive eröffnet. Dennoch bleibt es trotz der Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bei einer finanziellen Krise. Um die Wirtschaft anzukurbeln, hat die Bundesregierung am 12.06.2020 ein umfangreiches steuerliches Konjunkturpaket verabschiedet. Zentraler Baustein des Paketes ist die Senkung der Mehrwertsteuer. In diesem Beitrag werden wir als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen über die Neuerungen berichten.

Was ändert sich bei der Mehrwertsteuer?

Im Rahmen der politischen Maßnahmen wird die Mehrwertsteuer im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 abgesenkt. Der Regelsteuersatz wird von 19% auf 16% gesenkt. Dieser Steuersatz wird auf nahezu alle Produkte und Dienstleistungen erhoben. Der ermäßigte Steuersatz verringert sich von 7% auf 5%. Dieser Steuersatz wird auf spezielle Produkte, wie Grundnahrungsmittel, Hygieneartikel oder Verlagserzeugnisse, erhoben. Nach dem genannten Zeitraum wird die Mehrwertsteuer voraussichtlich wieder auf die bisher gültigen Steuersätze erhöht.

Wer kann von der Senkung der Mehrwertsteuer profitieren?

Die Mehrwertsteuer muss letztendlich vom Endkunden gezahlt werden. Das legt den Gedanken nahe, dass durch die beschlossene Absenkung der Mehrwertsteuer in erster Linie die Verbraucher profitieren. In der Praxis stellt sich das Thema aber anders dar: Das steuerliche Konjunkturpaket stellt es den Unternehmen frei, ob die Ersparnisse an den Kunden weitergegeben- oder vom Unternehmen einbehalten werden. Unternehmen, die mit wirtschaftlichen Herausforderungen kämpfen, sollen hierdurch unterstützt werden. Falls ein Unternehmen keine finanziellen Schwierigkeiten hat, dürfen sich möglicherweise die Kunden freuen. Es ist jedoch anzunehmen, dass die wenigsten Unternehmen auf die Finanzspritze vom Staat verzichten werden. Als Endverbraucher dürften wir also wohl kaum etwas von der Senkung spüren.

Was sollten Unternehmen bei der neuen Mehrwertsteuer beachten?

Die steuerliche Veränderung führt dazu, dass Unternehmen achtsam mit den Neuerungen umgehen müssen. Zunächst es ist wichtig, dass Unternehmen bei der Erstellung von Rechnungen auf den neuen Steuersatz achten. Außerdem sollten Eingangsrechnungen auf die korrekte Umsatzsteuer geprüft werden. Fehler in der Abwicklung der Steuer könnten später zu Problemen mit dem Finanzamt führen, daher lohnt der genaue Blick auf ausgestellten und empfangenen Rechnungen. Wir raten zu besonderer Vorsicht und einem Beratungsgespräch bei einem qualifizierten Steuerberater.

Zu beachten ist weiter, dass die neuen Steuersätze zeitlich korrekt zugeordnet werden. Maßgeblich dafür, welcher Steuersatz in einer Rechnung angegeben werden muss, ist der Zeitpunkt der Ausführung der Leistung. Im Steuerrecht gibt es eine Vielzahl von Definitionen, wann eine Leistung als ausgeführt gilt. Im Rahmen dieses Beitrags werden wir nicht auf die unterschiedlichen Szenarien eingehen. Weiterführende Informationen finden Sie hier in unserem aktuellen Merkblatt zum Thema.

Unterstützung vom Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen

Es ist verständlich, dass viele Unternehmer schnell mit den steuerlichen Neuerungen überfordert sind. Falls Sie Fragen zum Thema haben oder Unterstützung von einem professionellen Steuerberater benötigen, sind wir der erste Ansprechpartner in Düsseldorf und Oberhausen. Unser Team ist stets auf dem neusten Stand und hilft Ihnen dabei, dass Ihr Unternehmen nach den aktuellsten Rahmenbedingungen abrechnet. Das vermeidet unnötige Fehler und Ärger im Nachgang. Kontaktieren Sie uns für ein Beratungsgespräch.