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      • News
      • Die aktuelle Rechtslage zur Steuerhinterziehung

      Die aktuelle Rechtslage zur Steuerhinterziehung

      Informationen rund um das Thema Steuerstrafrecht

      Im Hinblick auf die aktuellen Beichten vieler Prominenter, unter anderem Alice Schwarzer und Uli Hoeneß, und den Kauf weiterer Steuer-CDs gilt es, das Thema Steuerstrafrecht und Steuerhinterziehung näher zu beleuchten. Wie müssen Sie sich in einem solchen Fall verhalten? Wie läuft der Prozess korrekt ab? Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen geben Ihnen die Antworten auf Ihre Fragen.

      Definition: Steuerhinterziehung

      In Deutschland ist die Steuerhinterziehung eine Steuerstraftat, die nach § 370 der Abgabenordnung (AO) geahndet wird. Unterschieden wird hierbei zwischen objektiven und subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen, die insgesamt vorliegen müssen. Während die objektiven Voraussetzungen durch die nicht korrekte oder unvollständige Übermittlung steuerlich erheblicher Tatsachen an das Finanzamt oder Zollamt erfüllt werden, erfordert eine Steuerhinterziehung subjektiv, dass die betroffene Person die falschen Angaben mit Vorsatz gemacht hat. Aber auch der Versuch ist bereits strafbar (§ 370 Abs. 2 AO).

      Zusammengefasst liegt eine Steuerhinterziehung vor, wenn den Finanzbehörden vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht und dadurch die Steuern verkürzt werden – also ein steuerlicher Vorteil entsteht.

      Strafen bei Steuerhinterziehung

      Im Regelfall kann die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater den Fall einer Steuerhinterziehung vermeiden, falls durch den Mandanten alle erforderlichen Angaben übermittelt werden. Steuern und Finanzen sind eine Vertrauenssache; dies ist in unserer Kanzlei selbstverständlich. Denn im Falle einer Steuerüberprüfung drohen dem Betroffenen nicht nur finanzielle Strafen:

      Höhe der Steuerhinterziehung in Euro Strafe Freiheitsstrafe
      bis 1000 Einstellung gegen Auflage
      bis 50.000 Geldstrafe
      bis 100.000 Freiheits- oder Geldstrafe kann auf Bewährung ausgesetzt werden
      bis 1.000.000 Freiheits- und eventuell Geldstrafe kann auf Bewährung ausgesetzt werden
      mehr als 1.000.000 Freiheits- und eventuell Geldstrafe Bewährung nicht möglich

      Die oben angegebenen Strafrahmen gelten dabei nur als Orientierung. Welche konkrete Strafe innerhalb des Strafrahmens verhängt wird, entscheidet das Gericht individuell.

      Steuerstrafrecht: bei Selbstanzeige tritt Straffreiheit ein

      Die häufig diskutierte Selbstanzeige bei vollendeter Steuerhinterziehung ist ebenfalls von Belang. Falls sich der Täter vor Beginn einer Ermittlung selbst anzeigt, müssen die versäumten Steuern zwar nachgezahlt werden (§ 371 Abs. 3 AO), jedoch tritt in diesem Fall Straffreiheit ein. Deshalb ist eine frühzeitige Beratung durch unsere Steuerberater und Experten für Steuerstrafrecht ratsam, um im Falle einer Steuerhinterziehung frühzeitig reagieren zu können.

      Individuelle Beratung im Steuerrecht

      Die Mandanten erhalten in unserer Kanzlei folgende Beratungsleistungen zum Thema Steuerhinterziehung / Steuerstrafrecht:

      • Abgrenzungsfragen zur Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung
      • Vermeidung von Steuerstraftatbeständen
      • Verjährung von Steuerstraftaten
      • Eventuelle Strafen
      • Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellung ohne Bestrafung
      • Straffreiheit durch Selbstanzeige
      • Rechte und Pflichten im Strafverfahren

      Vereinbaren Sie einen Termin – entweder telefonisch oder über das Kontaktformular.

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