Gelangensbestätigung erneut verschoben
18. Dezember 2016
FRIST WURDE AUF DEN 1. JANUAR 2013 VERSCHOBEN
Diese Frist für die Gelangensbestätigung wurde erneut verlängert.
Als Nachweis für die Nichterhebung von Umsatzsteuer bei Lieferungen innerhalb der EU wurde die sogenannte Gelangensbestätigung entworfen. Sie sollte ab 1. Juli 2012 Vorschrift werden. Deren erstmalige Geltung wurde bis 1. Januar 2013 verschoben. Diese Frist wurde nun erneut bis 1. Juli 2013 verlängert.