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ESUG-Verfahren – Die Zweitinsolvenzen-Untersuchung

9. Mai 2022

Zum zehnten Mal jährt sich das Inkrafttreten der ESUG (Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren) im Jahr 2022. Deswegen einmal ein genauerer Blick auf die ESUG-Verfahren. In den letzten zehn Jahren hat sich gezeigt, dass sowohl Regelinsolvenzverfahren als auch ESUG-Verfahren für erfolgreiche und nachhaltige Sanierungen stehen. Ihr Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen hat die wichtigsten Fakten einer Untersuchung zusammengefasst.

Immer häufiger kommt es vor, dass die erste Sanierung nicht so nachhaltig war, wie gedacht. Die Unternehmen müssen danach erneut zum Insolvenzgericht gehen. Die Folge ist eine Zweitinsolvenz. Dabei stellt sich schnell die Frage: Wie erfolgreich und nachhaltig ist die Sanierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, einer Eigenverwaltung oder eines Schutzschirmverfahrens eigentlich? Es folgt die Zusammenfassung einer Untersuchung hinsichtlich dieser Punkte.

Erfolgreich und nachhaltige Sanierungen

Die Kernerkenntnis der Untersuchung ist, dass mit dem Blick auf die untersuchten Zweitinsolvenzen ESUG-Verfahren bei der Nachhaltigkeit der Sanierung nicht per se besser abschneiden als Regelinsolvenzverfahren. Das heißt im Umkehrschluss, dass sowohl Regelinsolvenzverfahren als auch ESUG-Verfahren für erfolgreiche und nachhaltige Sanierungen stehen.

Nachhaltigkeits-Quoten fallen gut aus

Bei der Untersuchung von Zweitinsolvenzen zeigt sich klar, dass beide Verfahren also ESUG und Regelinsolvenzen nachhaltig sind. Das zeigt sich in der Untersuchung von rund 2.200 Eigenverwaltungen und Schutzschirmverfahren über zehn Jahre, bei denen es zu gerade 44 Zweitinsolvenzen kam. Diese Nachhaltigkeits-Quote ist ein sehr gutes Ergebnis. Die Regelinsolvenz- und ESUG-Verfahren sind also gleichermaßen anzuwenden. Die passende Sanierungsform sollte für jedes Unternehmen immer individuell geprüft werden. Dabei ausschlaggebend sollte der Blick auf die Nachhaltigkeit der Sanierung sein.

Die Corona-Pandemie und Insolvenzen

Die wirtschaftlichen Auswirkungen von Corona sind nicht von der Hand zu weisen. Die Kategorisierung „vor Corona“ und „während Corona“ wurden als Untersuchungszeiträume gekennzeichnet. Sie zeigen allerdings, dass die Pandemie für sanierte Unternehmen nicht zu einem grundsätzlich volatileren Umfeld geführt hat. „Vor Corona“ gibt es die größte Anzahl der Zweitinsolvenzen. „Während Corona“ sind es dagegen deutlich weniger.

Außerdem zeigt sich ein weiterer klarer Effekt der Corona Pandemie. In den Jahren 2017, 2018 und besonders 2019 entstand eine „Zweitinsolvenz-Welle“. Diese wurde im ersten „Corona-Jahr“ gebrochen. Begründet ist die Entwicklung durch die im Kalenderjahr 2020 rückläufige Zahl der Insolvenzen von Kapital- und Personengesellschaften, die Corona-Finanzhilfen und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.

Durch diese Maßnahmen wurde ein Anstieg der Zweitinsolvenzen verhindert. Das ist die positive Nachricht. Allerdings ist zu befürchten, dass erforderliche Sanierungen vertagt wurden. Das bedeutet, dass eigentlich insolvente Unternehmen mit staatlichen Hilfen am Markt fortgeführt werden. Ist das der Fall, kann es in den nächsten Jahren erneut zu deutlich mehr Zweitinsolvenzen kommen.

Zweitinsolvenzen-Welle

Für die Studie ausgewertet wurde die Zweitinsolvenzen-Welle (1. März 2017 bis 29. Februar 2020). Die meisten der Erstinsolvenzen liegt zwei bis fünf Jahre zurück. Das bedeutet sie fand in den Anfangsjahren der ESUG statt. Als Erklärung für die Zweitinsolvenzen in dieser Zeit ist, dass in den ersten ESUG-Jahren viel ausprobiert wurde. Man geht davon aus, dass selbst Unternehmen saniert werden sollten, die dafür nicht mehr geeignet waren. Allerdings zeigen die Auswertungen der einzelnen Jahre 2017, 2018 und 2019 (jeweils 1.3. bis 28.2.), dass dieser Eindruck sich auf Jahressicht nicht bestätigt.

Eine Phase des „Ausprobierens“ gab es sicherlich. Da sich Sanierer zunächst mit den neuen Sanierungsinstrumenten befassen müssen, kam es nach Inkrafttreten des ESUG zu einer solchen Phase. Es zeigt sich in der Untersuchung allerdings, dass sie keinen negativen Effekt auf die Nachhaltigkeit gehabt haben. Die Hoffnung ist, dass es beim StaRUG auch so sein wird.

Nach fünf Jahren Ursachen für Erstinsolvenz überwunden

Die Untersuchung ergab auch, dass der überwiegende Anteil der identifizierten Zweitinsolvenzen innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Erstinsolvenz erfolgt ist. Dieses Ergebnis zeigt, dass die Nachhaltigkeit des Sanierungserfolges verhältnismäßig schnell zu erkennen ist. Die Auslöser und Ursachen der Erstinsolvenz sind in der Regel also bereits nach wenigen Jahren vollumfänglich überwunden.

Zweite Chance sehen und ergreifen

Ziel des Gesetzgebers ist es, dass Unternehmenssanierungen als zweite Chance genutzt werden können. Das gilt gerade eben auch für die ESUG. So sollen Insolvenz-, Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren als Hilfe angesehen werden, das Unternehmen nachhaltig wieder auf gesunde Füße zu stellen.

Es zeigte sich außerdem in der Untersuchung ein Ergebnis, welches die Bedeutung einer nachhaltigen Unternehmenssanierung unterstreicht: Stellen Unternehmen innerhalb von fünf Jahren nach der Erstinsolvenz erneut einen Insolvenzantrag, werden sie fast 1,5-mal häufiger abgewickelt als saniert.

Im Vordergrund der Sanierung steht der Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze und die Fortführung des Unternehmens. Es ist allerdings nicht zu vergessen, dass eine Sanierung auch die Ursachen beseitigen sollte, die zur Insolvenz geführt haben. Kurzfristigen Erfolg kann man erlangen, wenn es einem gelingt die Passivseite der Bilanz zu reduzieren und dann operativ weiter wie bisher vorzugehen. Da die Sanierung allerdings nachhaltig sein soll, kann es häufig nötig sein, tiefgreifende Einschnitte vorzunehmen.

Steuerberater Düsseldorf und Oberhausen

Falls Sie Fragen zu steuerlichen oder rechtlichen Themen haben, wenden Sie sich gerne an uns, Ihren Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen. Die Kollegen bei Trimborn.Partner helfen Ihnen gerne.