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Initiativen zum Bürokratieabbau

19. Juni 2023

In ihrem Koalitionsvertrag kündigte die Bundesregierung ein neues Bürokratieentlastungsgesetz an. Der Staatssekretär-Ausschuss „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“ startete in diesem Zusammenhang eine Verbändeabfrage bei der mittlerweile von 57 Verbänden insgesamt 442 konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau vorgelegt wurden. Kürzlich, am 21.04.2023 hat der Bundestag einen Entschließungsantrag der Unionsparteien zur weiteren Bearbeitung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen.

Hintergrund
Um die Handlungsfähigkeit eines Staates zu fördern, ist eine effiziente Bürokratie und eine leistungsfähige Verwaltung nötig. Dafür wiederum braucht es möglichst einfache und gut digitalisierbare Vorgänge und Regeln. Der Bürokratieaufwand in Deutschland zählt nach Unternehmensbefragungen zu den wichtigsten Hindernissen für wirtschaftliches Wachstum. Überbordende Dokumentations-, Melde- und Aufbewahrungspflichten, lange Verfahrensdauern sowie Vollzugs- und Umsetzungsprobleme in Behörden belasten die Wirtschaft – das gilt für sowohl für große Unternehmen, als auch kleinere mittelständische Firmen und Selbstständige. Davon abgesehen, äußern sich deutsche Bürger genervt zu den Bürokratielasten.

Was bisher geschah
Die erste spürbare Maßnahme zum Bürokratieabbau kam mit dem Dritten Mittelstands-Entlastungsgesetz (MEG III, BGBl 2009 I S. 550) im März 2009. Es bewirkte zum Beispiel Vereinfachungen im Steuer- und Handelsrecht, den Abbau von Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten. Seitdem jedoch tut sich nicht viel. Das neue Bürokratieentlastungsgesetz ist überfällig.

Über die Priorisierung der Wirtschafts- und Ordnungspolitik hat der Bundestag im Februar beraten und die Vorlage an den Wirtschaftsausschuss überwiesen – auch hier zeichnen sich bislang keine konkreten Ergebnisse ab.

Wie geht’s weiter?
In dem aktuellen Antrag (BT-Drs. 20/6408) sollen im Bereich des Steuer- und Handelsrechts die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen im Einklang mit zeitnahen Betriebsprüfungen verkürzt werden. Im Arbeits- und Sozialrecht soll die Minijob-Grenze von 520 auf 600 Euro angehoben und an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt werden. Nicht unbedingt nötige Dokumentationspflichten bei Minijobbern sollen wegfallen. Im Bereich der allgemeinen Wirtschaftspolitik ist unter anderem eine „Gründerschutzzone“ vorgesehen. Sie soll junge Unternehmen in den ersten beiden Jahren nach ihrer Gründung so weit wie möglich von bürokratischen Vorschriften befreit.

Bewertung
Es gibt eine breite politische Überzeugung, dass Bürokratieabbau dringend nötig ist. Nach all den Vorbereitungen muss jetzt zur Tat geschritten werden. Dass allerdings bis Juni, wie unter anderen von der AfD-Fraktion gefordert, ein neues Bürokratieentlastungsgesetz vorgelegt werden kann, scheint utopisch –  bei über 440 Verbesserungsvorschlägen, von denen das Statistische Bundesamt über 100 in die erste Priorität einordnet.