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Neue Regeln zur Steuerbefreiung von Photovoltaikanlagen

20. Oktober 2023

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 17. Juli 2023 ein Schreiben veröffentlicht, das die Anwendung von § 3 Nr. 72 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erläutert. Diese Regelungen betreffen sowohl natürliche Personen als auch Mitunternehmerschaften und Körperschaften. Im Folgenden werden die wichtigsten Regelungen aus diesem Schreiben näher erläutert.

Wie wird die Leistung einer Solaranlage gemessen?

Die Leistung einer Solaranlage wird in Kilowatt (kW) gemessen. Das ist wichtig, um zu überprüfen, ob die Anlage bestimmte Vorteile nutzen kann. Als Grundlage wird immer die Bruttoleistung gemäß Marktdatenregister genutzt. Darüber hinaus ist es zum Beispiel irrelevant, ob die Anlage gedrosselt ist oder wo sie auf dem Dach steht.

Welche Solaranlagen sind begünstigt?

Unter gewissen Umständen kann die Anschaffung oder der Betrieb von Solaranlagen steuerlich begünstigt werden, aber nur, wenn sie mit einer Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Zum Beispiel, wenn der erzeugte Strom verkauft wird. Sie müssen auch an, auf oder in einem Gebäude installiert sein. Das kann auch ein Gartenhaus oder eine Garage sein. Es gibt bestimmte Grenzen für die Größe der Anlage, je nach Art des Gebäudes.

Was bedeutet die Steuerbefreiung?

Die Steuerbefreiung bedeutet, dass man auf das Geld, das man mit der Solaranlage verdient, keine Steuern zahlen muss. Genauso muss man keine Steuern auf den Strom zahlen, den man selbst verwendet.

Wie wird überprüft, ob die Anlage die richtige Größe hat?

Man muss überprüfen, ob die Anlage die richtige Größe für das Gebäude hat, auf- oder an dem sie installiert ist. Dabei gibt es für verschiedenen Gebäudearten (z.B. Einfamilienhaus vs. Mehrfamilienhaus) verschiedene Leistungsspitzen, unter denen die Anlage bleiben muss. Hierbei spricht man von einer „objektbezogenen Höchstleistung“. Nur die Anlagen, deren Leistung mit den Richtlinien vereinbar sind, können steuerlich begünstigt werden.

In einem zweiten Schritt wird die „personenbezogene Höchstleistung“ geprüft: Hierbei spricht man von der 100 kW (peak) Grenze.

Was ist die 100 kW-Grenze?

Die 100 kW-Grenze ist eine Regel, die besagt, dass man nicht mehr als 100 kW Peakleistung an Solaranlagen besitzen darf, um für die vorteilhafte Besteuerung qualifiziert zu sein.

Was ist das Betriebsausgabenabzugsverbot?

Seit 2022 darf man bestimmte Kosten für Solaranlagen im Falle einer steuerlich geförderten Anlage nicht mehr von den Steuern abziehen. Das betrifft alle Betriebsausgaben, die in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem (ggf. zukünftigen) Betrieb der begünstigten Photovoltaikanlagen stehen.

Vereinfachungsregel für Steuerermäßigung

Es gibt eine Regel, die die Beantragung von Steuervergünstigungen für Solaranlagen einfacher macht. Diese Regel besagt, dass man nicht unbedingt Gewinne erwirtschaften muss, um diese Vergünstigungen zu erhalten.

Das müssen Sie tun

Diese neuen Regeln sollen dazu beitragen, Solaranlagen in Deutschland zu fördern und die Nutzung von erneuerbarer Energie zu unterstützen. Wenn Sie eine Solaranlage haben oder planen, eine zu installieren, ist es ratsam, sich ausführlich mit dem Thema zu beschäftigen.

Wir unterstützen Sie gerne dabei. Unser Team hilft Ihnen bei Fragen rund um das Thema Steuerermäßigung mit Photovoltaikanlagen. In Düsseldorf und Oberhausen bieten wir Ihnen direkte Anlaufstellen. Kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.