Skip to main content

Neue Regelungen für Auslandsdienstreisen ab 2024

8. Januar 2024

Ab dem 1. Januar 2024 treten neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich und betrieblich veranlassten Auslandsdienstreisen in Kraft. Ein kürzlich veröffentlichtes BMF-Schreiben vom 23. November 2022, das auf vorherigen Richtlinien vom 25. November 2020 basiert, legt die steuerliche Behandlung dieser Kosten detailliert fest.

Pauschbeträge und Anwendungsbereiche

Die festgesetzten Pauschbeträge dienen der Ermittlung von Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten während Auslandsdienstreisen. Bei eintägigen Reisen ins Ausland gilt der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland. Für mehrtägige Reisen in verschiedene Staaten werden spezifische Regelungen für An- und Abreisetage sowie Zwischentage festgelegt, um die Verpflegungspauschalen zu bestimmen.

Kürzung von Verpflegungspauschalen und Mahlzeiten vom Arbeitgeber

Das Schreiben erläutert ausführlich die Kürzung der Verpflegungspauschalen, vor allem in Bezug auf vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten. Die Kürzung erfolgt tagesbezogen und richtet sich nach den jeweiligen Verpflegungspauschalen für eine 24-stündige Abwesenheit unabhängig vom Land, in dem die Mahlzeit bereitgestellt wurde.

Anwendungsbereich und Besonderheiten

Die festgesetzten Beträge für bestimmte Länder gelten auch für verbundene Staaten oder Regionen. Zudem gibt das Schreiben spezifische Anweisungen für Länder oder Überseegebiete, die nicht explizit erfasst sind. Es betont außerdem den Unterschied zwischen den Beträgen für die Erstattung durch den Arbeitgeber und den tatsächlichen Kosten, die für den Werbungskostenabzug relevant sind.

Ausblick auf die steuerliche Behandlung von Auslandsdienstreisen

Das BMF-Schreiben liefert klare Richtlinien und detaillierte Anweisungen für die steuerliche Behandlung von Auslandsdienstreisen ab dem Jahr 2024. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, die Berechnung und Abrechnung der Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten transparenter und einheitlicher zu gestalten, um Arbeitnehmern und Arbeitgebern klare Leitlinien an die Hand zu geben.

Unser Team aus Steuerberatern in Düsseldorf und Oberhausen steht Ihnen im Bedarfsfall gerne für Ihre Rückfragen zur Verfügung.