Steuer im Jahr 2020 – Welchen Einfluss hat das Kurzarbeitergeld?
Das Jahr 2020 und die Corona-Krise haben bisher dafür gesorgt, dass wir viele Veränderungen und Einschränkungen erleben. Als Verlierer der Krise lassen sich auch Unternehmer und die allgemeine wirtschaftliche Lage ausmachen. Als unmittelbare Konsequenz sind auch viele Arbeitnehmer in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Um die Schäden der aktuellen Krise bestmöglich abzufangen, wurden von der Regierung diverse Maßnahmen ergriffen. Für Arbeitnehmer, die in den letzten Wochen und Monaten nicht oder nur weniger arbeiten konnten, ist das Kurzarbeitergeld die wohl wichtigste finanzielle Absicherung. Im Rahmen der Corona-Krise wurden vielfach mehr Anträge auf Kurzarbeit gestellt. Dabei wird oft übersehen, dass die staatliche Unterstützung steuerliche Auswirkungen hat.
Was ist Kurzarbeitergeld?
Beim Kurzarbeitergeld handelt es sich um eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Grundsätzlich handelt es sich um Zahlungen vom Arbeitsamt an einen Arbeitnehmer, der aufgrund von wirtschaftlichen Problemen im Unternehmen andernfalls entlassen werden müsste. Die Höhe der ausgezahlten Leistungen entspricht einem Anteil des normalen Einkommens. Damit ein Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld bekommt, müssen ein Antrag gestellt und bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Da durch die Corona-Krise vermehrt Menschen in einer etwaigen Situation Unterstützung benötigen, wurden die Anforderungen zeitweise gelockert.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Ausgangssituation – Fallbeispiel zu Kurzarbeitergeld und steuerlichen Aspekten
Zunächst möchten wir den nachfolgenden Ausführungen ein Fallbeispiel voranstellen. Wir gehen davon aus, dass Sie Arbeitnehmer in einem Unternehmen sind und aufgrund der aktuellen Krise Kurzarbeitergeld anmelden musste. Nun erhalten Sie 60 Prozent Ihres bisherigen Nettogehalts als Kurzarbeitergeld. Ihnen ist bekannt, dass die erhaltenen Zahlungen grundsätzlich steuerfrei sind. Schließlich würde der Staat andernfalls vom eigens ausgezahlten Geld einen Anteil zurücknehmen. Dennoch fragen Sie sich, ob es möglicherweise zu steuerlichen Auswirkungen oder gar Rückzahlungen kommen kann, sobald Sie Ihre normale Tätigkeit wieder aufnehmen können.
In den nachfolgenden Absätzen werden wir uns auf diese Ausgangssituation beziehen und erläutern, warum Kurzarbeitergeld schlussendlich tatsächlich nicht „steuerfrei“ ist.
Kurzarbeitergeld – steuerfrei aber mit steuerlichen Auswirkungen
Wie bereits erwähnt wird Kurzarbeitergeld steuerfrei ausgezahlt. Da es sich um eine Sozialleistung handelt, macht das auch Sinn. Dennoch werden die meisten Empfänger von Kurzarbeitergeld mit steuerlichen Veränderungen konfrontiert. Übersteigen die ausgezahlten Leistungen im gesamten Jahr 410 Euro, muss eine Steuererklärung abgegeben werden. Die wenigsten Angestellten werden unterhalb dieser Grenze bleiben.
Der Grund dafür ist, dass Kurzarbeitergeld dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegt. Im Rahmen des Progressionsvorbehalts wird steuerfreies Einkommen in die Ermittlung des Steuersatzes einbezogen. Dadurch können sich steuerliche Veränderungen oder Nachzahlungen ergeben. In Deutschland wird die Steuerlast anhand von einem progressiven Steuersatz berechnet. Der Prozentsatz (14 bis 42 %) steigt mit dem Einkommen. Nun müssen durch den Progressionsvorbehalt das „normale“ Einkommen und die Kurzarbeitergeldzahlungen gemeinsam in der Steuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt addiert beide Werte und bestimmt auf Basis der Summe den Steuersatz. Im Endeffekt sorgt das Kurzarbeitergeld also dafür, dass die zu zahlende Steuerlast höher ausfällt.
Objektiv betrachtet – Sorgt das Kurzarbeitergeld tatsächlich für höhere Steuern?
Die Tatsache, dass der Steuersatz durch das Kurzarbeitergeld höher angesetzt wird, ist nicht zu übersehen. Sie zahlen demnach indirekt Steuern auf das Kurzarbeitergeld und müssen durch den Progressionsvorbehalt mehr Abgaben zahlen. Die Frage ist allerdings, ob der Steuersatz tatsächlich deutlich höher angesetzt wird als bei Ihrem normalen Einkommen. Es ist zu bedenken, dass Sie vom Arbeitgeber zunächst weniger Einkommen erwarten und damit der Steuersatz logischerweise niedriger ausfällt. Erhöht sich nach dieser Ausgangslage der Steuersatz nun aufgrund des gezahlten Kurzarbeitergeldes, gleicht sich die Steuerlast in der Regel nur dem „normalen“ Niveau an. Es bleibt aber dabei: Schlussendlich zahlen Sie Steuern, auf ein eigentlich steuerfreies Kurzarbeitergeld. Gleichermaßen wird Ihr Steuersatz aber in den meisten Fällen nicht über den gewohnten Prozentsatz steigen.
Steuerliche Belastung durch Kurzarbeitergeld vermeiden
Auch beim Progressionsvorbehalt können Sie dem Finanzamt nicht entkommen. Die meisten Steuerpflichtigen müssen sich mit der Tatsache eines erhöhten Steuersatzes arrangieren. Teilweise können die Abgaben aber verringert werden. Kurzarbeitergeld wird anhand der aktuellen Steuerklasse errechnet. Daraus ergibt sich, dass vor allem Ehepartner mit einem Wechsel in eine alternative Steuerklasse sparen können. Ob es sich lohnt, den Wechsel zu vollziehen muss mit einem qualifizierten Steuerberater ermittelt werden.
Fragen an einen Steuerberater
Bei steuerlichen Sachverhalten ist es stets ratsam, einen guten Steuerberater zu engagieren. Als Steuerzahler ersparen Sie sich durch die professionelle Beratung Zeit, Stress und vor allem Geld. Fehler in der Steuererklärung können schnell teuer werden. Daher sollten Sie auf die Erfahrung von einer Fachkraft vertrauen. Mit unseren Kanzleien in Düsseldorf und Oberhausen sind wir der ideale Ansprechpartner bei allen steuerlichen Fragen und Problemen. Unser Team hilft dabei, Ihre Steuererklärung perfekt zu meistern. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und kontaktieren Sie uns für einen Beratungstermin.