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Steuerentlastungsgesetz 2022

29. Juni 2022

Kürzlich wurde im Bundesrat über das Steuerentlastungsgesetz abgestimmt. Entlasten soll es die Bevölkerung, nachdem unter anderem die Energiepreise stark angestiegen sind. Das Gesamtvolumen beträgt 16,3 Milliarden Euro. Die Änderungen sollen noch 2022 in Kraft treten. Ihre Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen haben einmal zusammengefasst, mit welchen Maßnahmen die Steuerzahler rechnen können.

Die Energiepreispauschale

Über eine einmalige Energiepreispauschale von 300€ wurde entschieden. Diese wurde allen aktiv tätigen Erwerbspersonen, die unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, zugesprochen. Sie soll die gestiegen Preise ausgleichen, die bei der Anreise zum Arbeitsplatz anfallen. Einen Anspruch haben Arbeitnehmer*innen dann, wenn sie ihren Arbeitslohn aus einem aktiven Dienstverhältnis beziehen. Darunter fallen auch kurzfristig und geringfügig Beschäftigte sowie steuerpflichtige Erwerbstätige, die Gewinneinkünfte erzielen. Zu beachten ist, dass die Energiepreispauschale einkommensteuerpflichtig ist.

Auszahlung der Energiepreispauschale

Ausgezahlt wird die Energiepauschale in der Regel über den Arbeitgeber. Die Auszahlung ist für September 2022 geplant. Refinanziert werden Arbeitgeber über die Lohnsteuer-Anmeldung. Die an die Arbeitnehmer*innen ausgezahlte Energiepreispauschale wird also von der abzuführenden Lohnsteuer abgezogen. In manchen Fällen kann die Energiepreispauschale die insgesamt abzuführende Lohnsteuer übersteigen. Tritt dieser Fall ein muss der Differenzbetrag den Arbeitgebern vom zuständigen Finanzamt aus den Einnahmen der Lohnsteuer ersetzt werden.

In manchen Fällen wird die Energiepreispauschale nicht über den Arbeitgeber ausgezahlt. In diesen Fällen wird die Pauschale über die Einkommensteuererklärung und -veranlagung für den Veranlagungszeitraum 2022 gezahlt. Im Zuge des Vorauszahlungsverfahren für September 2022 erhalten Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften die Energiepreispauschale in Höhe von 300€.

Steuerpflicht der Energiepreispauschale

Die EPP ist steuerpflichtig. Es fallen dann die individuellen Steuern an. Außerdem fallen zusätzlich gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an. Bei einkommensabhängigen Sozialleistungen ist die Energiepreispauschale nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Auch zu beachten ist, dass Empfänger von Versorgungsbezügen sowie Rentner, die keine der genannten Einkünfte erzielen, keine EPP erhalten. Auch Bezieher von ausschließlich sonstigen Einkünften sind von der Auszahlung der EPP ausgeschlossen.

Kinderbonus 2022

Auch die besondere Härte, die die Preiserhöhungen für Familien darstellen, soll abgefedert werden. Für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, wird ein zusätzlicher Einmalbetrag in Höhe von 100€ ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt über die Familienkasse ergänzend zum Kindergeld. Die Auszahlung soll zeitnah zum Auszahlungstermin für das Kindergeld im Juli erfolgen. Besteht kein Anspruch auf Kindergeld im Monat Juli 2022, doch bestand Anspruch in einem anderen Monat des Jahres 2022, wird die Familie ebenfalls berücksichtigt. Angerechnet wird die Bonuszahlung auf den Kinderfreibetrag.

Höhere Entfernungspauschale

An dieser Stelle will die Regierung die gestiegenen Spritpreis ausgleichen. Die anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler wird vom 1. Januar 2024 vorgezogen. Sie gilt ab dem 21. Entfernungskilometer. Der Betrag wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 eingeführt und beträgt 38 Cent. Die so eingeführte Erhöhung ab dem 21. Entfernungskilometer soll bis einschließlich 2026 gelten. Im Moment beträgt die Pauschale bis zum 20. Kilometer 30 Cent, ab dem 21. Kilometer 35 Cent.

Sobald diese Regelung in Kraft tritt, kann im darauffolgenden Monat die Anpassung eines Freibetrags im Lohnsteuerabzugsverfahren beantragt werden. Man sollte an dieser Stelle wissen, dass sich die höhere Entfernungspauschale nur insoweit auswirkt, als dass der Erhöhungsbetrag den Betrag von 200€ überschreitet. Das ist deswegen der Fall, da der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ebenfalls erhöht wird. Auch in dem Fall, dass Steuerpflichtige eine doppelte Haushaltsführung haben, wird die Anhebung der Entfernungspauschale vorgezogen. Auch hier gilt sie ab dem Jahr 2022.

Kritische Stimmen kommen von den Grünen. Sie sehen ökologische Makel an der Entfernungspauschale. Es wurde zudem vereinbart, noch in dieser Legislaturperiode eine Neuordnung der Entfernungspauschale anzustoßen. Ökologisch-soziale Belange sollen ihrer Meinung nach besser berücksichtigt werden.

Höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Auch Arbeitnehmer, die weniger weit pendeln müssen, werden von dem Steuerentlastungsgesetz 2022 berücksichtigt. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird ebenfalls angepasst. Auch hier tritt das Gesetz rückwirkend zum Jahresbeginn in Kraft. Die Erhöhung beträgt 200€. Das bedeutet einen Gesamtbetrag von 1.200€.

Höherer Grundfreibetrag

Auch hier greift die Regierung rückwirkend zum 1. Januar 2022 ein. Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer wird von 9.984€ um 363€ auf 10.347€ steigen. Wichtig ist hier, das dem zu Folge auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen auf 10.347€ angehoben werden müsste. Es ist möglich, dass dieser Schritt noch in einer anderen Gesetzesinitiative nachgeholt wird.

Rückwirkende Änderung des Lohnsteuerabzugs

Die aufgeführten Änderungen des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags haben eine direkte Auswirkung auf die Höhe von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer. Aus diesem Grund ist der bisher in 2022 durchgeführte Lohnsteuerabzug von den Arbeitgebern grundsätzlich zu korrigieren. Das wird allerdings nur dann gemacht, wenn der Vorgang dem Unternehmen als wirtschaftlich zumutbar ausgelegt wird.

Die Neuberechnung ist nach der Gesetzesbegründung in ihrer Art und Weise nicht zwingend festgelegt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie diese vorgenommen werden kann.

  • zurückliegende Lohnzahlungszeiträume können neu berechnet werden
  • es können die Differenzen der Lohnzahlungszeiträume berechnet werden
  • durch eine Erstattung im Rahmen der Berechnung der Lohnsteuer für einen demnächst fälligen sonstigen Bezug

Die rückwirkende Änderung geht außerdem technisch mit der Aufstellung geänderter Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2022 einher. Die Finanzverwaltung ist im Begriff nach der Verabschiedung dieses Änderungsgesetzes entsprechende Programmablaufpläne auszustellen und bekanntzumachen

Steuerberater Düsseldorf und Oberhausen

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