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Steuerliche Besonderheiten für Gebrauchtwarenhändler – Die Differenzbesteuerung

31. Oktober 2022

Der Ankauf von gebrauchten Waren und die Aufbereitung für den späteren Verkauf ist ein weit verbreitetes Geschäftskonzept. Gebrauchtwarenhändler finden sich besonders für den An- und Verkauf von Kunst, Antiquitäten, Autos oder Schmuck. Mit dem Verkauf von gebrauchten Produkten können dabei gute Umsätze erzielt werden. Unternehmer sollten beim Handel mit diesen Waren jedoch eine steuerliche Besonderheit kennen. Die sogenannte Differenzenbesteuerung ist für den Großteil der Gebrauchtwarenhändler eine essenzielle steuerliche Regelung. Wird dieses Modell nicht genutzt, droht eine Doppelbesteuerung.

Der Gebrauchtwarenhandel – Wo liegt das steuerliche Problem?

Wenn wir von einem Gebrauchtwarenhandel sprechen, ist damit gemeint, dass ein Unternehmer von einer privaten Person Waren ankauft und diese zu einem späteren Zeitpunkt zu einem höheren Preis weiterverkauft. Grundsätzlich ist dies ein klassisches Geschäftsmodell, was jedoch in Bezug auf die Umsatzsteuer ein Problem mit sich bringt. Um zu verstehen, wo das Problem liegt, müssen wir kurz auf die Umsatzsteuer eingehen. Grundsätzlich geht es bei der Umsatzsteuer darum, die Wertschöpfungskette bzw. die Wertsteigerung zu besteuern. Bei einem „neuen“ Produkt werden oftmals mehrere Schritte durchlaufen, bis das Produkt beim Endverbraucher ankommt. So werden zunächst die Rohstoffe verkauft, diese dann von einem anderen Unternehmer verarbeitet und anschließend von einem weiteren Unternehmer veredelt, um dann schlussendlich an einen Endkunden verkauft zu werden.  Bei jedem Verkauf in dieser Kette muss Umsatzsteuer gezahlt werden. Es ist jedoch nicht beabsichtig, dass die Umsatzsteuer mehrfach gezahlt werden muss. Daher bekommen die Unternehmer in der Wertschöpfungskette die sogenannte Vorsteuer erstattet. Zum Abschluss wird die Umsatzsteuer an den Endverbraucher (Kunden) übertragen. Somit ist die Besteuerung abgeschlossen. Sofern Sie weitere Informationen zur Umsatzsteuer benötigen, können wir auf unseren Beitrag zu diesem Thema verweisen.

Was ist nun das Problem mit dem Verkauf von gebrauchten Waren? In der Regel werden gebrauchte Waren von einer privaten Person angekauft. Da die Waren nicht von einem anderen Unternehmer gekauft werden, kann der Gebrauchtwarenhändler keine Vorsteuer anmelden. Die Umsatzsteuer muss aber dennoch vom Händler beim Verkauf der gebrauchten Ware ausgewiesen werden. Das Ergebnis: Es kommt zu einer doppelten Besteuerung, weil das System der Umsatzsteuer „unterbrochen“ wurde. Diese Doppelbesteuerung ist nicht nur belastend für den Händler, sondern auch nicht vom Steuerrecht gewünscht. Daher gibt es eine spezielle steuerliche Regelung für diese Situationen.

Die Differenzbesteuerung für Gebrauchtwarenhändler

Die Lösung für das Problem der Doppelbesteuerung findet sich in § 25a UStG. Die Differenzbesteuerung kommt immer dann zur Anwendung, wenn es zu einer Doppelbesteuerung beim Verkauf von gebrauchten Waren kommen würde. Bei der Differenzbesteuerung gilt der folgende Grundsatz: Umsatzsteuer muss nur für die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis entrichtet werden!

Mit der Differenzbesteuerung wird die steuerliche Situation des Händlers insoweit korrigiert, als hätte es einen Vorsteuerabzug gegeben. Die Differenzbesteuerung ist für alle Unternehmer interessant, die mit gebrauchten Waren handeln. Dabei müssen Sie nicht allein mit gebrauchten Waren handeln. Es ist durchaus möglich, auch eine Mischung von neuen und gebrauchten Waren zu verkaufen und dennoch die Differenzbesteuerung für die gebrauchten Waren zu nutzen. Zu beachten ist aber, dass der Verkauf von gebrauchten Waren zum Geschäftsmodell gehört. Ein gutes Beispiel ist hier der KFZ-Händler, der sowohl Neuwagen verkauft, aber auch gebrauchte Fahrzeuge ankauft, um diese später gewinnbringend zu veräußern.

Was ist bei der Differenzbesteuerung zu beachten?

In Bezug auf die Differenzbesteuerung gibt es eine gewisse Einschränkung bezüglich der Waren. Die Differenzbesteuerung kann grundsätzlich für alle gebrauchten beweglichen körperlichen Gegenstände angewendet werden. Demnach gilt die Differenzbesteuerung beispielsweise nicht für Gebäude, Grundstücke, Wertpapiere oder auch Aktien. Auch der Verkauf von Einzelteilen ist nicht von der speziellen Besteuerung abgedeckt. Wird ein gebrauchtes Auto also beispielsweise „ausgeschlachtet“ und die Teile anschließend verkauft, ist die Differenzbesteuerung nicht möglich. Ebenfalls nicht möglich ist die Anwendung bei Edelsteinen sowie Edelmetallen. Der Verkauf von „gebrauchten“ Rubinen, Saphiren oder Smaragden, Gold, Silber, Platin etc. ist demnach nicht in der Differenzbesteuerung inbegriffen. Sind die Metalle und Edelsteine jedoch in einem Schmuckstück verarbeitet welches gebraucht verkauft wird, kann die Differenzbesteuerung genutzt werden.

Auch die Frage, „Was ist denn gebraucht?“ wird regelmäßig gestellt. Zum Glück gibt es hier eine einfache Lösung für die Unternehmer. Es geht nicht darum, ob ein Gegenstand tatsächlich vom Vorbesitzer schon genutzt wurde. Um die Differenzbesteuerung nutzen zu dürfen ist es lediglich wichtig, dass zuvor keine Vorsteuer abgezogen werden konnte. Es ist somit egal, ob die Ware noch neuwertig ist und vielleicht gar nicht „gebraucht“ wurde.

Berechnung der Steuer mit Differenzbesteuerung

Sofern geklärt ist, dass die Differenzbesteuerung Anwendung finden kann, ist die Berechnung der Steuer nicht sonderlich komplex. Die Besteuerung erfolgt nach dem Differenzbetrag zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis. Es muss demnach der Einkaufspreis vom Verkaufspreis abgezogen werden, um eine Bemessungsgrundlage für die Steuer zu erhalten. Wichtig ist, dass die Umsatzsteuer kein Bestandteil dieser Grundlage sein darf und daher herausgerechnet werden muss. Für die abschließende Bemessungsgrundlage wird dann die Umsatzsteuer berechnet, welche an das Finanzamt überwiesen werden muss.

Dieses grundlegende Vorgehen wird in den meisten Fällen Anwendung finden. Es gibt jedoch Ausnahmen. Bei Kunstgegenständen, wo sich ein Einkaufspreis nicht ermitteln lässt oder dieser unter 500 Euro liegt, wird die sogenannte Pauschalmarge als Bemessungsgrundlage herangezogen. Dieser „fiktive“ Einkaufspreis beläuft sich auf 30 Prozent des Verkaufspreises. Eine weitere Besonderheit ergibt sich bei allen Waren, die einen Einkaufspreis unter 500 Euro haben. Für diese Waren kann die Differenzbesteuerung für alle Einkäufe aus einem Jahr genutzt werden. Es wird dann von einer Gesamtdifferenz gesprochen. Dies kann besonders beim Verkauf von vielen günstigen Gegenständen sinnvoll sein.

Rechnungen und Aufzeichnungen

Sofern die Differenzbesteuerung genutzt werden soll, ist zu beachten, dass auf der ausgehenden Rechnung für den Verkauf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden darf. Dies ist auch nicht erlaubt, falls der Käufer für den Vorsteuerabzug berechtigt ist. Sofern Sie die Umsatzsteuer dennoch ausweisen, müssen Sie diese an das Finanzamt entrichten, was die grundlegende Logik der Differenzbesteuerung aushebelt.

Wie bei allen steuerlichen Angelegenheiten ist es wichtig, dass Sie Aufzeichnungen für die Differenzbesteuerung haben. Sofern das Finanzamt im späteren Verlauf Fragen stellt, sollten Sie nachweisen können, wie Sie die Bemessungsgrundlage berechnet haben. Wichtig sind diesbezüglich Verkaufspreise, Einkaufspreise und die errechnete Bemessungsgrundlage.

Steuerberater Düsseldorf und Oberhausen

Die Differenzbesteuerung ist für nahezu jeden Gebrauchtwarenhändler sinnvoll und wichtig. Sofern Sie ein Unternehmen betreiben und gebrauchte Waren anbieten, sollten Sie diesbezüglich immer auf dem neusten Stand bleiben. Darüber hinaus ist es für jeden Unternehmer elementar, die steuerlichen Angelegenheiten des Unternehmens im Griff zu haben. Wir wissen, dass es für Unternehmer oftmals schwer sein kann, den steuerlichen Pflichten korrekt nachzukommen. Es fehlt einfach an Zeit und dem notwendigen Fachwissen. Daher ist es stets eine gute Entscheidung, einen qualifizierten Steuerberater zu konsultieren. Mit unseren Kanzleien in Düsseldorf und Oberhausen beraten wir Sie als Unternehmer gerne umfangreich. Unser Team aus qualifizierten Steuerberatern kümmert sich darum, dass Sie steuerlich immer auf dem aktuellen Stand bleiben und keine Fehler passieren. Kontaktieren Sie uns, um ein erstes Beratungsgespräch zu vereinbaren.