Skip to main content

Steuern für Eltern – Kindergeld vs. Kinderfreibetrag

8. Januar 2021

Steuerpflichtige mit Kindern sehen sich einer größeren finanziellen Belastung ausgesetzt. Daher werden Eltern vom Staat unterstützt. Zu unterscheiden sind das Kindergeld und der Kinderfreibetrag. Vielen Eltern ist der Unterschied nicht bewusst. Als Steuerberater bekommen wir regelmäßig Fragen zum Kinderfreibetrag und möchten daher mit diesem Beitrag Klarheit schaffen. Nachfolgend werden diesbezüglich die Unterschiede und Besonderheiten der beiden Varianten erläutert. Als Steuerzahler müssen Eltern nicht viel tun, um die Unterstützung vom Staat zu erhalten. Das Finanzamt übernimmt einen Großteil der Arbeit. Dennoch sollten Sie die grundlegenden Unterschiede kennen.

Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag?

Die wichtigste Frage soll gleich zu Beginn geklärt werden. Der Sinn von Kindergeld und Kinderfreibetrag ist grundsätzlich der gleiche: Familien mit Kindern finanziell entlasten. Der Unterschied liegt in der Herangehensweise. Kindergeld wird monatlich als Zahlung vom Staat auf das Konto der Bezugsperson überwiesen. Die Entlastung wird demnach durch eine direkte monatliche Zahlung realisiert. Beim Kinderfreibetrag wird die finanzielle Situation der Eltern indirekt verbessert. Nachdem die Steuererklärung abgegeben wurde, verringert der Kinderfreibetrag die zu zahlende Einkommensteuer. Anstatt Geld auszuzahlen, werden also Steuern und damit ebenfalls Geld gespart.

Was ist sinnvoller – Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Eltern können entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag nutzen. Es ist nicht möglich von beiden Vorteilen parallel zu profitieren. Welche der beiden Varianten für Ihre spezielle Situation am sinnvollsten ist entscheiden aber nicht Sie, sondern das Finanzamt. Der Kinderfreibetrag lohnt sich erst ab einem bestimmten Einkommen. Kindergeld können hingegen alle Eltern unabhängig vom Gehalt bekommen.

Die Entscheidung, welche Option finanziell besser für Sie ist, wird vom Finanzamt natürlich nicht einfach so getroffen. Nachdem Sie die Steuererklärung abgegeben haben, berechnet das Finanzamt die Steuerlast mit Kindergeld und mit Kinderfreibetrag. Im Vergleich wird deutlich, welche Variante günstiger für Sie ist. Die „bessere“ Methode wird vom Finanzamt daraufhin festgelegt und verwendet. Als Elternteil müssen Sie demnach nichts weiter tun, als die Einkommensteuererklärung einreichen.

Zu beachten ist, dass der Kinderfreibetrag grundsätzlich erst lohnend wird, wenn das gemeinsame Bruttoeinkommen über 60.000 Euro liegt. Für Alleinerziehende lohnt sich der Kinderfreibetrag ab 30.000 Euro.

Wie viel Kindergeld bekommen Eltern?

Um einen Eindruck von der finanziellen Entlastung zu bekommen werden nachfolgend die Kindergeldsätze aufgeführt. In Deutschland wird das Kindergeld fast jedes Jahr erhöht. Wir beziehen uns auf das Jahr 2020. Ab dem dritten Kind wird eine höhere Summe gezahlt, die mit jedem weiteren Kind ansteigt.

Wie hoch ist der Satz für den Kinderfreibetrag?

Beim Kinderfreibetrag handelt es sich um einen festen Satz, der allerdings auch regelmäßig angepasst wird. Der Kinderfreibetrag wird aus dem sogenannten Betreuungsfreibetrag und dem Existenzminimum eines Kindes berechnet. Im Jahr 2020 beträgt der Kinderfreibetrag für jedes Kind 7.812 Euro. Sofern die Eltern gemeinsam veranlagt sind, wird der Kinderfreibetrag gemeinsam abgezogen. Bei Eltern, die nicht gemeinsam veranlagt sind, wird der Betrag aufgeteilt. In der Steuererklärung wird dieser dann mit 0,5 Punkten pro Kind und Elternteil angegeben.

Kindergeld beantragen immer sinnvoll

Falls Sie ein Kind erwarten, ist es stets sinnvoll, Kindergeld zu beantragen. Der Antrag wird zunächst angenommen und Sie bekommen regelmäßig Kindergeld überwiesen. Wenn sich der Kinderfreibetrag bei der nächsten Steuererklärung als sinnvoller herausstellt, wird der abweichende Betrag einfach mit dem Kindergeld verrechnet. Es entsteht somit kein Nachteil.

Wie lange besteht ein Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibetrag?

Der Anspruch auf Kindergeld und den Kinderfreibetrag ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Beide Varianten haben dabei die gleichen Voraussetzungen. Das Kind muss einen der folgenden Aspekte erfüllen, um Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag zu haben:

  • Kind ist in der ersten Ausbildung oder einem ersten Studium
  • Kind ist in einer zweiten oder weiterführenden Ausbildung
  • Kind ist in einer Übergangszeit von Schule zu Ausbildung (max. 4 Monate)
  • Kind hat sich nachweisbar erfolglos für eine Ausbildung beworben

Bis zum 18. Lebensjahr müssen die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sein. Damit die finanzielle Unterstützung auch darüber hinaus gezahlt wird, ist dies allerdings zwingend notwendig. Kindergeld und der Kinderfreibetrag können maximal bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden.

Besonderheiten beim Kinderfreibetrag

Nachfolgend werden einige Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Kinderfreibetrag erläutert. Die wichtigste Besonderheit, dass Sie den Kinderfreibetrag nicht selbstständig eintragen müssen, haben wir bereits erklärt. Der gesamte Prozess funktioniert automatisch.

Die Tatsache, dass der Kinderfreibetrag bei Eltern, die nicht gemeinsam veranlagt sind, geteilt wird haben wir ebenfalls erwähnt. Es ist allerdings nicht immer gewünscht oder angebracht, dass beide Partner vom Kinderfreibetrag profitieren. Unter den folgenden Voraussetzungen kann der Kinderfreibetrag vollständig auf ein Elternteil übertragen werden:

  • Der andere Elternteil lebt im Ausland
  • Der andere Elternteil hat das Kind adoptiert
  • Der andere Elternteil zahlt keinen Unterhalt
  • Der Vater ist nicht bekannt
  • Ein Elternteil ist verstorben

Die Anpassung kann beim Finanzamt beantragt werden. Hierzu muss natürlich ein Nachweis über die genannten Tatbestände vorgelegt werden.

Als Elternteil, dass den vollständigen Kinderfreibetrag erhält, ist es möglich, den halben Betrag auf eine andere Person zu übertragen. Zu den möglichen Personen zählen nach dem Einkommensteuergesetz:

  • Das andere Elternteil
  • Die Großeltern
  • Die Stiefeltern

Die Übertragung wird in Anlage K der Steuererklärung ausgefüllt. Das zuständige Finanzamt kümmert sich daraufhin um die Umsetzung.

Hilfe vom Steuerberater

Für Eltern und frisch verheiratete Paare kann die neue steuerliche Situation sehr unübersichtlich werden. Es ist daher sinnvoll, einen qualifizierten Steuerberater zu konsultieren. Unser Team in Düsseldorf und Oberhausen hilft dabei alle steuerlichen Sachverhalte geordnet und schnell zu bearbeiten. Kontaktieren Sie uns für einen Termin.