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Verlängerung der Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2022

9. Februar 2024

Das Bundesamt für Justiz hat in Kooperation mit dem Bundesministerium der Justiz eine bedeutende Entscheidung getroffen, die Auswirkungen auf Unternehmen mit dem Bilanzstichtag 31.12.2022 hat. Die Offenlegungsfrist für die entsprechenden Jahresabschlüsse wurde verlängert, um den anhaltenden Herausforderungen, insbesondere im Kontext der COVID-19-Pandemie, Rechnung zu tragen.

Pflichten von Unternehmen und Handelsgesellschaften

Die Erstellung eines Jahresabschlusses zählt zu den grundlegenden Pflichten von Unternehmen und Handelsgesellschaften, insbesondere für Kapitalgesellschaften. Elektronische Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen, also die Veröffentlichung oder Hinterlegung, ist für bestimmte Unternehmen, vor allem Kapitalgesellschaften, vorgeschrieben.

Relevante Fristen und Konsequenzen bei Nichterfüllung

Rechnungslegungsunterlagen für Geschäftsjahre ab dem 31.12.2021 müssen elektronisch an die zuständige Stelle übermittelt werden, während für Geschäftsjahre vor dem 1.1.2022 die elektronische Einreichung beim Betreiber des Bundesanzeigers erforderlich ist. Das Versäumnis, dies rechtzeitig oder vollständig zu tun, kann zu Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz führen. Bei Verstößen gegen Inhalts- oder Formvorschriften im veröffentlichten Jahresabschluss prüft das Bundesamt für Justiz die Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Nicht gezahlte Ordnungsgelder, Bußgelder und Verfahrenskosten werden vollstreckt.

Entscheidung des Bundesamts für Justiz

Bezüglich des Geschäftsjahres mit dem Bilanzstichtag 31.12.2022 informiert das Bundesamt für Justiz, dass vor dem 2.4.2024 keine Ordnungsgeldverfahren gemäß § 335 HGB gegen Unternehmen eingeleitet werden, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen am 31.12.2023 endet. Diese Maßnahme dient der angemessenen Berücksichtigung der Belange der Beteiligten angesichts der anhaltenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie.

Auswirkungen und Hintergrund

Die Verlängerung der Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse mit dem Bilanzstichtag 31.12.2022 ist eine Reaktion auf die fortbestehenden Herausforderungen, denen Unternehmen aufgrund der anhaltenden Ausnahmesituation der COVID-19-Pandemie gegenüberstehen. Sie ermöglicht den betroffenen Unternehmen zusätzliche Zeit, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, und trägt zur Schaffung von angemessenen Rahmenbedingungen für die Rechnungslegung bei.

Professionelle Beratung

Die professionelle Beratung durch einen Steuerberater ermöglicht Unternehmen nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern auch eine optimierte und effiziente Gestaltung ihrer Rechnungslegungsprozesse, was letztendlich zu einem fundierten und verlässlichen Jahresabschluss führt.

Unser Team aus Steuerberatern in Düsseldorf und Oberhausen steht Ihnen hierfür zur Verfügung. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Termin in einer unserer Kanzleien. Wir sind für Sie da!