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Gewerbesteuer – Was Unternehmer wissen müssen

21. August 2019

Betreiben Sie ein Gewerbe sind die Chancen groß, dass der Staat Steuern für Ihren Gewerbeertrag verlangt. Existenzgründer beschäftigt die Frage ob Ihr Unternehmen Gewerbesteuer zahlen muss und vor allem, in welchem Rahmen diese sich bewegt. In diesem Beitrag haben unsere Steuerberater alles Wichtige zusammengefasst.

Was ist die Gewerbesteuer?

Gewerbesteuern sind ertragsabhängige Steuern. Demnach werden diese auf den Gewinn des Unternehmens erhoben. Erhoben wird die Steuer von den jeweiligen Gemeinden. Sie wird daher auch als Gemeindewirtschaftssteuer oder Objektsteuer bezeichnet. Natürlich wird die Gewerbesteuer nicht ohne Grund erhoben. Vor Ort ansässige Unternehmen stellen für die Gemeinden eine finanzielle Belastung dar. Um diese auszugleichen, erheben die Finanzämter die Gewerbesteuer. Alle wichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen finden sich im Gewerbesteuergesetz (GewStG).

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Wer ein Unternehmen gründet, muss möglicherweise Gewerbesteuer zahlen. Ob Sie gewerbesteuerpflichtig sind ist zunächst abhängig davon welche Tätigkeit Sie ausführen. Freiberufler wie Ärzte, Steuerberater, Journalisten oder Architekten sind von der Steuerpflicht befreit. Auch Forst- und Landwirtschaftsbetriebe zahlen keine Gewerbesteuer. Fällt Ihr Betrieb unter keine dieser Ausnahmen ist Ihr Unternehmen gewerbesteuerpflichtig.

Doch selbst wenn Sie gemäß Ihrer Tätigkeit verpflichtet sind Gewerbesteuer zu zahlen heißt das nicht, dass tatsächlich Steuern anfallen. Zahlen müssen Unternehmer nämlich erst sobald ein Freibetrag von 24.500 Euro überschritten wird. Demnach wird die Gewerbesteuer erst fällig, wenn der Jahresgewinn 24.500 Euro übersteigt. Leider gilt dieser Freibetrag nicht für jeden. Nur Einzelpersonen und Personengesellschaften bleiben bis zu dieser Grenze steuerfrei. Kapitalgesellschaften zahlen immer vollständig Gewerbesteuer. Viele Existenzgründer zahlen somit trotz Gewerbesteuerpflicht zu Beginn keine Gewerbesteuer.

Warum müssen Freiberufler keine Gewerbesteuern zahlen?

Freiberufler werden nicht grundlos steuerlich entlastet. Gewerbetreibende müssen zwar teilweise hohe Gewerbesteuerbeträge zahlen, können diese jedoch in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Somit zahlen die Unternehmer weniger Einkommenssteuer als Freiberufler und sind schlussendlich steuerlich mehr oder weniger gleichgestellt.

Wie wird die Gewerbesteuer abgeführt?

Die erste Gewerbesteuerzahlung wird vom Finanzamt nach dem Jahresabschluss festgelegt. Der Gewerbesteuerbetrag wird mit einem Gewerbesteuermessbescheid übermittelt. Dort ist aufgelistet wie die Steuer berechnet wurde und wann diese zu zahlen ist. Die Summe wird einfach an das Finanzamt überwiesen.

Sobald der Betrag einmal festgelegt wurde, müssen im folgenden Jahr Vorauszahlungen geleistet werden. Ähnlich wie bei der Einkommensteuer oder der Körperschaftsteuer müssen quartalsweise Gewerbesteuervorauszahlungen geleistet werden. Gezahlt wird jeweils zur Mitte des Quartals, also am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und am 15. November.

Wie berechnet sich die Gewerbesteuer?

Basis für die Berechnung der Gewerbesteuer ist das Jahreseinkommen abzüglich der Betriebsausgaben. Daneben sieht das Gewerbesteuergesetz einige Hinzu- und Abrechnungen vor. Dieser Gewerbeertrag wird um den Freibetrag von 24.500 Euro reduziert. Achtung! Kapitalgesellschaften dürfen keinen Freibetrag abziehen.

Der übrige Betrag wird mit dem bundesweit einheitlichen Prozentsatzes (Steuermesszahl) von 3,5 Prozent multipliziert. Das Ergebnis wird als Gewerbesteuermessbetrag bezeichnet.

Beispiel für ein Einzelunternehmen:

  • Gewerbeertrag: 50.000 Euro
  • steuerpflichtiger Gewerbeertrag: 50.000 Euro – 24.500 Euro = 25.500 Euro
  • Gewerbesteuermessbetrag: 25.000 Euro x 0,035 = 875 Euro

Der bisher berechnete Betrag entspricht allerdings noch nicht der tatsächlichen Steuerlast. Der Gewerbesteuermessbetrag muss noch mit einem Hebesatz multipliziert werden. Dieser Hebesatz ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Als Minimum gilt ein Hebesatz von 200 Prozent. Besonders in Großstädten ist ein deutlich höherer Satz zu erwarten. In Düsseldorf gilt ein Hebesatz von 440 Prozent. Oberhausen verlangt sogar 550 Prozent. Der Messbetrag wird demnach mit z.B. 4,4 multipliziert. Herauskommt die zu zahlenden Gewerbesteuer.

Beispiel:

  • Gewerbesteuer: 875 Euro x 4,4 (Beispiel Düsseldorf) = 3.850 Euro

Die Festlegung des Hebesatzes ist den Gemeinden vorbehalten. Daher kann der Satz stark variieren und wird immer wieder neu angepasst.

Fragen zur Gewerbesteuer?

Mithilfe dieses Beitrages haben Sie einen Überblick über das Thema Gewerbesteuer bekommen. Wenn Sie noch weitere Fragen zur Gewerbesteuer oder Existenzgründung stehen Ihnen unsere Steuerberater aus Düsseldorf und Oberhausen als Ansprechpartner zur Seite. Kontaktieren Sie uns.