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Gelangensbestätigung erneut verschoben

18. Dezember 2016

FRIST WURDE AUF DEN 1. JANUAR 2013 VERSCHOBEN

Diese Frist für die Gelangensbestätigung wurde erneut verlängert.

Als Nachweis für die Nichterhebung von Umsatzsteuer bei Lieferungen innerhalb der EU wurde die sogenannte Gelangensbestätigung entworfen. Sie sollte ab 1. Juli 2012 Vorschrift werden. Deren erstmalige Geltung wurde bis 1. Januar 2013 verschoben. Diese Frist wurde nun erneut bis 1. Juli 2013 verlängert.