Skip to main content

Arbeitsvertrag mit Ehepartner/Kindern – Was müssen Unternehmer beachten?

26. September 2019

Als steuerpflichtiger Unternehmer möchten Sie Ihre Steuerlast möglichst gering halten. Ausgaben für Angestellte können als Kosten für Ihr Unternehmen steuerlich geltend gemacht werden. Interessant sind daher Arbeitsverträge mit Angehörigen. Bei einem Angestelltenverhältnis mit Angehörigen können Sie Einkünfte beispielsweise auf Ihren Ehepartner verlagern. Somit würden die Einkünfte in der Familie bleiben und könnten dennoch steuerlich abgesetzt werden. Natürlich muss auch Ihr Ehepartner Steuern zahlen. Der mitarbeitende Verwandte kann ihm Rahmen seines Anstellungsverhältnisses aber sämtliche Werbungskosten ansetzen. Klingt zu schön um wahr zu sein? Tatsächlich muss man besonders bei Arbeitsverträgen mit Angehörigen gut aufpassen, um alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Das Finanzamt ist bei solchen Ausgaben für Angehörige verständlicherweise sehr kritisch. In diesem Beitrag haben wir als Ihr Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen daher die wichtigsten Aspekte zusammengefasst.

Wer zählt im Steuerrecht als Angehöriger?

Zunächst muss man sich fragen, wer zu den Angehörigen von einem Unternehmer gehört. Relevant sind dabei besonders nahe Angehörige. Wird ein Arbeitsvertrag mit einem nahen Verwandten abgeschlossen muss besonders sorgfältig geplant werden. Zu Ihren nahen Angehörigen zählen:

  • Verlobte
  • Ehepartner/eingetragene Lebenspartner
  • Eltern und Großeltern
  • Kinder und Enkel
  • Geschwister
  • Schwager/Schwägerin und Nichten/Neffen
  • Pflegeeltern und Pflegekinder

Auch wenn sich Eheleute scheiden lassen oder die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht  mehr besteht, bleiben sie „nahe Angehörige“. Bei Verlobten erlischt die Angehörigeneigenschaft hingegen, wenn das Verlöbnis aufgehoben wird.

Demnach müssen Sie bei vielen Personen in Ihrem Umfeld spezielle Aspekte beachten, wenn Sie mit einer dieser Personen ein Arbeitsverhältnis eingehen möchten.

Welche Aspekte müssen beachtet werden?

Wird ein Arbeitsvertrag mit einem nahen Angehörigen abgeschlossen sollten diverse Aspekte beachtet werden. Schon kleine Fehler oder die nicht Beachtung von Regelungen können dazu führen, dass es bei einer Betriebsprüfung zu Problemen mit dem Finanzamt kommt. Daher ist es wichtig, dass Sie sich ausführlich von einem Steuerberater beraten lassen. Als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen können wir Sie auch in speziellen Einzelfällen vor Fehlern und Problemen bewahren.

Formale Pflichten des Arbeitsvertrages

Ein Arbeitsvertrag liegt vor, wenn Sie sich als Arbeitgeber mit dem Angehörigen (Arbeitnehmer) vertraglich über die üblichen und wesentlichen Bestandteile eines Arbeitsvertrags geeinigt haben. Dabei müssen die „normalen“ gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. Ein Arbeitsvertrag darf „formlos“ geschlossen werden. Es reicht daher theoretisch diesen mündlich abzuschließen. Als Steuerberater würden wir jedoch immer empfehlen, zu Beweiszwecken die schriftliche Form zu wählen.

Achtung! Arbeitsverträge dürfen niemals rückdatiert werden. Wer als Unternehmer glaubt so Steuern zu sparen, muss mit einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung rechnen.

Vertragsfreiheit vs. Fremdvergleich

Für Arbeitsverträge gilt eine gesetzliche Vertragsfreiheit. Dies bedeutet, dass der Vertrag „frei“ gestaltet werden darf solange grundlegende Vorgaben beachtet werden. Aus steuerlicher Sicht wird jedoch zusätzlich ein Fremdvergleich relevant. Dabei wird der Arbeitsvertrag des Angehörigen mit einem „normalen“ Arbeitsvertrag von einem Fremden verglichen. Wird dabei festgestellt, dass der Arbeitsvertag mit dem Angehörigen nicht „normal“ ist bzw. unrealistisch erscheint, weil bzw. nur eine Stunde Arbeitszeit pro Woche angegeben wird, gilt der Vertrag aus steuerlicher Sicht als nicht absetzbar. So bleibt der Vertrag zwar bestehen, wird aber nicht vom Finanzamt anerkannt.

Wird der Arbeitsvertrag tatsächlich durchgeführt?

Viele Unternehmer denken sich, dass Sie einfach diverse Arbeitsverträge mit Angehörigen abschließen können, um damit Steuern zu sparen. Dabei ist es doch egal ob die Person auch tatsächlich arbeitet und den Pflichten aus dem Vertrag nachgeht, oder? Tatsächlich ist dies der häufigste Fehler, welcher dazu führt, dass es zu unangenehmen Auseinandersetzungen mit dem Fiskus gibt. Damit der Arbeitsvertrag mit einem Angehörigen vom Finanzamt anerkannt wird, muss der Vertrag „gelebt“ werden. Darum muss Ihr Ehepartner die jeweiligen Arbeitsstunden tatsächlich leisten.

Beispiel für einen guten Arbeitsvertrag mit einem Angehörigen

Nachdem wir nun einige der wichtigen Grundlagen für den Arbeitsvertrag mit Angehörigen dargestellt haben soll ein Beispiel weiterhelfen. Anschließend finden Sie einen beispielhaften Arbeitsvertrag mit einem Angehörigen. Dieser soll lediglich zur Orientierung dienen. Im Einzelfall sollte man immer einen Steuerberater oder Rechtsberater einbeziehen.

Arbeitsvertrag

Zwischen

Max Mustermann (im Folgenden Arbeitgeber genannt)

und

Maria Mustermann (im Folgenden Arbeitnehmer genannt)

wird Folgendes vereinbart.

Das Arbeitsverhältnis beginnt am 1.3.2019. Es wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Der Arbeitnehmer arbeitet als Bürohilfe im Unternehmen des Arbeitgebers in Musterstadt.

Die Tätigkeit umfasst den Telefondienst, das Schreiben der Rechnungen, Überwachung der Zahlungseingänge, Versendung der Mahnungen, Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für den Steuerberater.

Der Arbeitnehmer erhält für seine Tätigkeit monatlich ein Bruttogehalt von 1.000 €. Das Gehalt wird monatlich zum 3. des Monats auf das alleinige Konto des Arbeitnehmers überwiesen. Wie jeder andere Arbeitnehmer im Betrieb erhält auch Maria Mustermann monatlich einen Benzingut-schein in der gesetzlich zulässigen Höhe von derzeit 44 €. Weihnachtsgeld wird freiwillig gezahlt und beträgt ein hälftiges Monatsgehalt und wird mit dem November-Gehalt fällig.

Die tägliche Arbeitszeit ist von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 13 Uhr.

Urlaubsanspruch besteht in gesetzlicher Höhe und beträgt 20 Arbeitstage. Der Urlaub wird in Absprache mit dem Arbeitgeber und den betrieblichen Belangen genommen.

Die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses sind Probe-zeit. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen ordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen Fristen zur ordentlichen Kündigung. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.

Es existieren keine Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen, die für das Arbeitsverhältnis anzuwenden wären.

Im Übrigen gelten für das Arbeitsverhältnis die gesetzlichen Regeln (z. B. Entgeltfortzahlungsgesetz im Krankheitsfall).

Musterstadt, den 12.2.2019

Unterschrift

Arbeitgeber

Unterschrift

Arbeitnehmer

Hilfe beim Arbeitsvertrag mit Angehörigen

Wie bereits erwähnt sollte man als Unternehmer immer mit einem Steuerberater bzw. Rechtsberater sprechen, wenn es um einen Arbeitsvertag mit Angehörigen geht. Es gibt diverse Sonderfälle, welche wir in diesem Beitrag nicht beachten können. Daher kann es schnell passieren, dass Sie etwas übersehen und ein Fehler passiert.

Wir möchten, dass unsere Kunden keine Probleme mit dem Fiskus bekommen und die bestmöglichen steuerlichen Vorteile ausnutzen können. Als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen helfen wir Ihnen daher gerne dabei einen Arbeitsvertrag mit einem Angehörigen aufzusetzen. In einem ersten Beratungsgespräch können Sie Fragen stellen und unser Team kennenlernen. Kontaktieren Sie uns einfach noch heute!