Entfristung der Umsatzsteuersenkung in der Gastronomie
Kürzlich wurde die Überweisung des Gesetzesantrags zur Entfristung der Umsatzsteuersenkung für Speisen und Dienstleistungen in der Gastronomie an die zuständigen Ausschüsse des Bundestages beschlossen. Als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen klären wir Sie heute über die aktuelle Lage auf.
Hintergrund
Hintergrund der vorgeschlagenen Dauerhaftigkeit der Senkung ist, dass im benachbarten europäischen Ausland die Umsatzsteuer auf Dienstleistungen und Speisen deutlich niedriger ist als in Deutschland. Um Deutschland wettbewerbsfähiger zu machen, sollen nun auch hierzulande die Umsatzsteuersätze dauerhaft gesenkt werden. Bisher wurden Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken im Rahmen der Corona-Sofortmaßnahmen mit einem vorläufig gesenkten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent besteuert. Dieser zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage gesenkte Steuersatz war seit dem 1. Juli 2020 durch mehrfache Verlängerungen in Kraft und ist aktuell bis 31. Dezember 2023 gültig.
Gastro-Umsatzsteuer von sieben Prozent für immer?
Nun sollen Betriebe auch über dieses Stichdatum hinaus weniger Abgaben haben. Dafür wurden in einem Beschluss vom 16.3.2023 vom Bundestag die Weichen gestellt und der Antrag an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Treiber des Antrages sind die CDU/CSU-Fraktion, der nun auch über die Stimmen der Fraktion hinaus beschlossen worden ist. Federführend zum Erlass der weiteren und nun dauerhaften Senkung auf 7 Prozent ist der 45 Mitglieder zählende Finanzausschuss des Bundestages. Dort berät man sich nun unter dem Vorsitz der CDU/CSU-Fraktion.
Gute Aussichten auf Ratifizierung
Die vorgeschlagene dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer würde den Steuerzahler ab 2024 pro Jahr zirka 3,3 Mrd. Euro kosten. Vieles deutet daraufhin, dass die dauerhafte Senkung im Finanzausschuss eine befürwortende Mehrheit bekommt, trotz der Dominanz der Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP mit insgesamt 26 Sitzen im Ausschuss. Die abschließende Zustimmung in Bundestag und Bundesrat wäre dann mehr als wahrscheinlich – Gastronomiebetriebe dürften sich freuen!
Steuerberater für Gastronomie und Hotellerie
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