Steuern sparen – 8 legale Steuertricks
Egal ob Arbeitnehmer oder Unternehmer, niemand zahlt „gerne“ Steuern. Je geringer die Abgaben an das Finanzamt ausfallen, desto besser. In einer Steuererklärung können beispielsweise Werbungskosten abgezogen werden, um die Steuerlast zu verringern. Teilweise werden aber auch Grauzonen betreten oder gar eindeutig illegale Systeme genutzt, um Steuern zu vermeiden. Steuerhinterziehung und Betrug sind natürlich niemals empfehlenswert, wie prominente Beispiele in steter Regelmäßigkeit zeigen. Wer illegale Steuertricks verwendet, muss mit hohen Strafen rechnen. Dabei gibt es aber auch Steuertricks, die absolut legal und ungefährlich sind. In diesem Beitrag werden wir 8 eher unbekannte Tricks erläutern, mit denen Sie Steuern sparen können.
1. Krankheitskosten – Mit Brille und Medikamenten Steuern sparen
Im Normalfall zahlt man einen Beitrag für die Krankenkasse, um Krankheitskosten nicht selbst tragen zu müssen. Allerdings gibt es unterschiedliche Kosten und Leistungen, die von Krankenkassen nicht oder nur teilweise erstattet werden. Krankheitskosten, die nicht übernommen wurden, können häufig als sogenannte außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angegeben werden. Die Kosten für eine Behandlung oder ein Hilfsmittel können nur steuerlich beachtet werden, wenn eine Verordnung vom Arzt vorliegt. Abzugsfähig sind lediglich Heilmaßnahmen. Dazu gehören beispielsweise der Zahnarzt, die Krankengymnastik, Brille, Logopädie und verschreibungspflichtige Medikamente. Vorbeugende Maßnahmen sind grundsätzlich nicht abzugsfähig.
Des Weiteren muss beachtet werden, dass nicht alle Krankheitskosten automatisch steuerlich relevant sind. Als Voraussetzung gilt, dass die Summe der Kosten die zumutbaren Eigenbelastungen übersteigen müssen. Wie hoch diese Eigenbelastung ausgelegt wird, ist abhängig davon, wie Einkommen und Familiensituation gestaltet sind. Für die Ermittlung der Eigenbelastung ist es sinnvoll, einen Steuerberater zu konsultieren. Wird die zumutbare Eigenbelastung überschritten können die Kosten dazu genutzt werden, um Steuern zu sparen.
2. Sachspenden in der Steuererklärung angeben
Das Spenden für einen guten Zweck ist natürlich unabhängig von steuerlichen Vorteilen eine wunderbare Sache. Neben den sozialen Vorteilen können Sie aber Steuern mit einer Spende sparen. Dabei können nicht nur Geldspenden, sondern auch Sachspenden in der Steuererklärung als Sonderausgaben aufgeführt werden.
Bei der Spende ist zu beachten, dass die Sachspende für einen satzungsmäßigen Zweck verwendet wird. Für einen Tierschutzverein könnten Sie beispielsweise Futter für gerettete Tiere spenden. Vom Verein erhalten Sie auf Anfrage eine Zuwendungsbestätigung als Nachweis für die Spende. Es ist auch möglich, gebrauchte Gegenstände zu spenden und steuerlich zu nutzen. In diesen Fällen muss der Wert jedoch geschätzt werden. Hier kann es natürlich möglicherweise zu Konflikten mit dem Finanzamt kommen, wenn der Wert unterschiedlich eingeschätzt wird. Es ist also sinnvoll „Beweise“ bzw. Orientierungen bei Nachfragen durch den Fiskus bereit zu haben.
3. Der schnelle Umweg zum Arbeitsplatz
Viele Steuerpflichtige wissen, dass mithilfe der Entfernungspauschale die Kosten für den Arbeitsweg steuerlich abgesetzt werden können. Die Pendlerpauschale wird pauschal mit 30 Cent pro Kilometer angegeben. Das Finanzamt gibt vor, dass der Arbeitsweg nur steuerlich abgesetzt werden darf, wenn der direkteste Weg genommen wird. Irrtümlicherweise denken dabei viele an die kürzeste Strecke. Häufig gibt es aber einen anderen Arbeitsweg, der zwar mehr Kilometer umfasst aber offensichtlich schneller und effektiver ist. Wird also beispielsweise regelmäßig die längere Strecke über eine Autobahn genutzt oder ein Stau umfahren, kann dies als direktester Arbeitsweg angesehen werden.
Mit einem solchen Umweg können dem Arbeitsweg ein paar Kilometer hinzugefügt und somit mehr Steuern gespart werden. Inwiefern der längere Arbeitsweg tatsächlich als sinnvoller anerkannt wird, muss im Einzelfall überprüft werden. Möglicherweise kommt es zu Diskussionen mit dem zuständigen Finanzamt. Dennoch kann es sich lohnen, den eigenen Standpunkt zu vertreten, um den Fiskus zu überzeugen.
4. Berufskleidung professionell reinigen und Steuern sparen
Bei einigen Berufen wird die zu tragende Kleidung vom Finanzamt als Berufskleidung anerkannt. Dazu zählen beispielsweise Polizisten, Ärzte oder Krankenschwestern. Die jeweilige Berufskleidung muss natürlich regelmäßig gereinigt werden. Die Kosten der Reinigung können als Werbungskosten angesetzt werden. Am sinnvollsten ist es die Kleidung in einer Reinigung waschen zu lassen, weil somit die gesamten Kosten einfach in der Steuererklärung eingetragen werden können. Es macht zudem Sinn, dass die einzelnen Kleidungsstücke auf der Rechnung genannt werden. Theoretisch ist es auch möglich die Kosten für eine private Reinigung von Zuhause abzusetzen. Hierbei muss dem Finanzamt jedoch aufgezeigt werden, welchen Anteil die Berufskleidung an der gesamten Wäsche hat. Eine Schätzung ist an dieser Stelle ausreichend. Dennoch ist es in der Praxis natürlich etwas umständlicher.
5. Eigenbeleg vs. Quittung
Das Finanzamt fordert für alle Ausgaben, die in der Steuererklärung angegeben werden, einen Nachweis. Im Normalfall wird dieser Nachweis in Form einer Rechnung oder Quittung gestellt. Es gibt jedoch Situation, wo keine Quittung ausgestellt wurde oder dieser verloren gegangen ist. Mit einem Eigenbeleg können die Aufwendungen dennoch nachgewiesen werden. Der Eigenbeleg wird vom Steuerpflichtigen selbst erstellt und sollte die folgenden Punkte enthalten:
- Namen des Zahlungsempfängers
- Anschrift des Zahlungsempfängers
- Art der Aufwendung
- Preis der Aufwendung
- Datum der Aufwendung
- Unterschrift des Steuerpflichtigen
Um einem ausufernden Einsatz der Eigenbelege Einhalt zu gebieten, werden diese nur als Ausnahme akzeptiert. Denn immerhin liegt bei der einfachen Ausstellung eines solches Beleges der Verdacht nahe, dass in einzelnen Fällen nicht vorhandene Ausgaben quittiert würden. Dieser Trick sollte demnach nur in Ausnahmefällen genutzt werden und mit einem guten Grund an den Fiskus übermittelt werden. Falls eine Quittung verloren geht oder vergessen wird, ist der Steuertrick jedoch sehr hilfreich.
6. Betreuung für Tiere absetzen
Viele Steuerpflichtige wissen, dass haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgezogen werden können. Dabei werden meistens nur Handwerker oder Reinigungskräfte in der Steuererklärung angegeben. Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen aber auch andere, eher ungewöhnliche Leistungen. So kann beispielsweise die Betreuung von Tieren abgesetzt werden. Wird ein Urlaub unternommen und das Haustier muss zuhause bleiben, so können die Fahrt- und Arbeitskosten einer Person, die auf das Tier aufpasst, angegeben werden. Dabei ist egal, wer auf das Haustier aufpassen soll. Auch ein Nachbar wäre möglich. Es ist lediglich zu beachten, dass die Kosten nur als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten, wenn das Tier in der Wohnung oder dem Haus betreut wird.
7. Planung von Zahlungen
Ausgaben werden im Rahmen der Einkommensteuer im Regelfall steuerlich in dem Jahr berücksichtigt, wo diese getätigt wurden. Daraus ergeben sich verschiedenste Situationen, wie Zahlungen besser steuerlich beachtet werden können. Die Planung von Zahlungen kann teilweise darüber entscheiden, ob ein Steuervorteil genutzt oder verpasst wird. Nachfolgend werden die relevanten Bereiche genannt, wo eine Planung sinnvoll sein kann.
- Ausgaben, die als Werbungskosten angegeben werden, können haben einen Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr. Dieser Betrag wird automatisch abgezogen. Damit sind Ausgaben erst ein steuerlicher Vorteil, wenn diese Grenze überschritten wird. Möglicherweise ist es nicht möglich, in einem Jahr die 1.000 Euro zu übersteigen. Eine Aufwendung würde demnach keinen Vorteil erzeugen. An dieser Stelle kann es sinnvoll sein, wenn möglich, den Kauf in das folgende Jahr zu verschieben, um dort die steuerlichen Vorteile zu nutzen.
- Zuvor haben wir bereits über die steuerlichen Aspekte von Krankheitskosten Damit die Ausgaben steuerlich beachtet werden können muss die zumutbare Eigenbelastung überstiegen werden. Daher sollten Ausgaben für Heilbehandlungen bestmöglich gebündelt in einem Jahr getätigt werden, um die Grenze zu überschreiten und Steuern zu sparen.
- Handwerkerleistungen können jährlich mit maximal 20 Prozent von 6.000 Euro steuerlich abgezogen werden. Es ist daher sinnvoll, die Leistungen so zu planen, dass die Rechnungen möglichst auf mehrere Jahre verteilt werden können.
8. Steuerberatung nutzen
Der letzte und wohl sinnvollste Tipp, um Steuern zu sparen, ist es einen guten Steuerberater zu engagieren. Mithilfe von einem Experten für steuerliche Belange können Sie sich sicher sein, dass alle möglichen steuerlichen Vorteile genutzt und korrekt ausgeführt werden. Zudem sparen Sie sich Zeit und Stress bei der Erstellung der Steuererklärung. Wir erleben leider häufig, dass neue Mandanten in den vergangenen Jahren viele gute Ersparnisse übersehen und somit nicht genutzt haben. Mit einem qualifizierten Steuerberater sind Sie stets auf der sicheren Seite.
Noch auf der Suche nach einem passenden Steuerberater? Mit unseren Kanzleien in Düsseldorf und Oberhausen sind wir die erste Anlaufstelle für hochwertige Steuerberatung. Unser Team hilft dabei möglichst viele Vorteile bei der Steuererklärung zu nutzen und beantwortet Fragen. Kontaktieren Sie uns für einen ersten Beratungstermin.