Corona: Bürokratieabbau bei Verdienstausfallentschädigung
Bei coronabedingten Arbeitsausfällen von Arbeitnehmern hat das Bundesfinanzministerium (BMF) Ende Januar durch eine Stellungnahme verdeutlicht, dass eine Nichtbeanstandungsregel greift. Diese vereinfacht die Lohnversteuerung der Arbeitgeber.