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      • Privat
      • Fortbildungskosten absetzen: Steuerberater erklären wie es geht

      Fortbildungskosten absetzen: Steuerberater erklären wie es geht

      Wer auf lange Sicht erfolgreich im Beruf sein möchte, der muss sich stetig weiterbilden. Diverse Fort- und Weiterbildungen ermöglichen es in der heutigen Berufswelt auch nach der Ausbildung stetig Neues zu lernen. Ob Sie nun angestellt oder selbstständig sind, den eigenen Horizont zu erweitern ist von großer Bedeutung. Die Kosten für solche Bildungsseminare können allerdings schnell für ein Loch im Geldbeutel sorgen. Aber keine Angst, diverse Kosten für Fortbildungen lassen sich von der Steuer absetzen. Wie das funktioniert und was Sie beachten müssen, haben unsere Steuerberater in unseren Kanzleien in Düsseldorf und Oberhausen zusammengefasst.

      Fortbildungskosten in der Steuer?

      Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die geleistet wurden, um im ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben. Auch Qualifizierungen für den Wiedereinstieg ins Berufsleben zählen für das Finanzamt als Fortbildung. Die Kosten für Fort- und Weiterbildungen können Arbeitnehmer als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen. Ein Pauschalbetrag von 1.000€ ist bereits im Einkommensteuergesetz vorgesehen. Wird diese Pauschale überschritten, sollten die Ausgaben  in der Steuererklärung angegeben werden. Selbstständige hingegen haben die Chance Ihre Fortbildungskosten als Betriebsausgaben einfließen zu lassen. Kosten für Workshops oder Seminare werden dann in der Gewinn und Verlustrechnung angegeben.

      Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

      Natürlich sind einige Voraussetzungen zu erfüllen, damit das Finanzamt die Fortbildungskosten als solche akzeptiert. Zunächst muss eine berufliche Veranlassung vorhanden sein. Ihre Aufgabe ist es zu beweisen, dass es sich tatsächlich um eine berufliche und nicht um eine private Veranlassung handelt. Es kann passieren, dass die Finanzbehörden einen glaubhaften Nachweis sehen möchten.

      Wichtig ist es zudem, dass die Veranstaltung speziell für Ihre Berufsgruppe zugeschnitten ist. Handelt es sich um allgemeinbildende Inhalte ist ein steuerlicher Abzug oft nicht möglich. Wer auf Nummer sicher gehen möchte sollte sich eine Bescheinigung des Arbeitgebers und Veranstalters ausstellen lassen. Diese beweist im Zweifelsfall die berufliche Spezialisierung.

      Welche Kosten der Fortbildung können abgesetzt werden?

      Die Kosten für Fort- und Weiterbildungen belaufen sich oft nicht nur auf die Teilnahmegebühr. Welche Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können, haben unsere Steuerberater im Folgenden zusammengefasst:

      1. Gebühren

      Die Teilnahme an einer Fortbildung ist natürlich nicht kostenlos. Von der Steuer abgesetzt werden können:

      • Teilnehmergebühren für Lehrgänge und Seminare
      • Prüfungsgebühren
      1. Arbeitsmittel

      Je nach Fortbildung benötigen Sie eventuell verschiedene Arbeitsmaterialien. Haben Sie also extra für die Weiterbildung bestimmte Gegenstände angeschafft, können diese abgesetzt werden. Dazu gehören beispielsweise:

      • Fachliteratur
      • Berufskleidung
      • Schreibwaren
      • Laptop oder ähnliches
      1. Reisekosten

      Viele Weiterbildungen finden nicht direkt in Ihrer Nähe statt. Daher fallen Reisekosten an. Diese können mit einer Reisekostenpauschale von 30 Cent pro Kilometer angegeben werden. Es werden Hin- und Rückweg berücksichtigt. Alternativ kann ein Fahrtenbuch geführt werden. Dies ist jedoch sehr aufwendig, da es ganzjährig von Ihnen geführt werden muss. Mit einem Fahrtenbuch können dann die tatsächlichen PKW-Kosten steuerlich abgesetzt werden.

      1. Reisenebenkosten

      Auch Reisenebenkosten sammeln sich schnell zusammen. Zum Glück können auch diese in der Steuererklärung angegeben werden. Klassische Nebenkosten sind beispielsweise:

      • Parkgebühren
      • Kosten für die Gepäckaufbewahrung
      • Schuldzinsen für ein Darlehen zur Finanzierung der Fortbildung
      1. Übernachtungskosten

      Sehr häufig sind Fortbildungen mit mehrtägigen Aufenthalten verbunden. Die Kosten für eine Unterkunft werden manchmal vom Arbeitgeber übernommen. Ist dies nicht der Fall können auch die Hotelkosten als Werbungskosten angegeben werden. Im Idealfall haben Sie einen Nachweis über die Kosten der Unterkunft. Wenn nicht kann eine Übernachtungspauschale von 20€ pro Nacht angegeben werden. Ist die Fortbildung im Ausland gibt es abweichende Pauschalen. Beinhaltet der Übernachtungspreis bereits Verpflegungsangebote müssen diese Kosten abgezogen werden und dürfen nicht als Übernachtungskosten angegeben werden.

      1. Verpflegungspauschbeträge

      Verpflegungskosten können leider nicht in voller Höhe abgesetzt werden. Stattdessen gibt es eine Verpflegungspauschale. Abgesetzt werden können:

      • An- und Abreisetag je 12€
      • Volle Fortbildungstage (24 h) je 24€

      Wie bei den Übernachtungen gibt es für Fortbildungen im Ausland abweichende Pauschalen.

      Fortbildungskosten korrekt in der Steuererklärung angeben

      Wie Sie bereits wissen werden alle Kosten für Fort- und Weiterbildungen als Werbungskosten angegeben. Haben Sie noch offene Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Steuererklärung? Als Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen helfen wir Ihnen gerne. Unser Team kennt sich (nicht zuletzt wegen laufender Fort- und Weiterbildung) bestens mit den diversen Kosten von Fortbildungen aus und beantwortet gerne sämtliche Fragen. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie noch heute eine Beratungstermin.

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