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      • Infothek von Trimborn . Partner

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      Autor Archiv

      Betriebsprüfung und Steuerhinterziehung

      Eine Betriebsprüfung kann insbesondere bei Verdacht auf Steuerhinterziehung auch über die sonst üblichen drei Jahre hinaus angeordnet werden.

      Ein Steuerpflichtiger gab zuerst eine Selbstanzeige ab, kurz darauf meldete er dem Finanzamt bisher nicht versteuerte Trinkgelder. Ein Jahr später ordnete das Finanzamt eine Betriebsprüfung für die Jahre 2000–2010 an. Der Steuerpflichtige griff die Prüfungsanordnung insoweit an, als sie sich ohne weitere Begründung nicht auf die nach Betriebprüfungsordnung üblichen drei, sondern insgesamt auf 11 Jahre erstreckte.

      Sanierungspflicht bei Eigentumswohnung

      In einer Eigentumswohnanlage kann auch ein einzelner Eigentümer die Durchführung von Instandhaltungen auf gemeinsame Kosten aller Miteigentümer durchsetzen.

      Eine Frau erwarb eine im Keller gelegene Wohnung, um darin selbst zu wohnen. Die Wohnung war aber wegen Feuchtigkeitsschäden nicht bewohnbar. Deren Ursache waren Baumängel, die das gemeinschaftliche Eigentum im Keller betrafen. Sie beantragte Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zur Sanierung und Umlage der Kosten nach Maßgabe der Miteigentumsanteile. Die übrigen Eigentümer stimmten dem nicht zu, es ergab sich Streit, der beim Bundesgerichtshof landete.

      Diskriminierung bei Übergewicht

      Eine im Bewerbungsverfahren auf ihr Übergewicht sehr deutlich angesprochene Bewerberin vermutete, dass sie deshalb nicht eingestellt wurde. Sie ging vor Gericht und verlangte Schadenersatz.

      Der Beklagte ist ein gemeinnütziger Verein. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Gesundheit. Nach einem Einstellungsgespräch schickte die Vorsitzende des Vereins der Bewerberin eine Mail mit der Frage, was dazu geführt hat, dass sie kein Normalgewicht habe. Und weiter: „Im jetzigen Zustand wären Sie natürlich kein vorzeigbares Beispiel und würden unsere Empfehlungen für Ernährung und Sport konterkarieren.“ Ein folgendes Schreiben beinhaltete: „Wir fühlten uns … getäuscht, dass aus dem Bewerbungsbild nicht hervorging, welches enorme Übergewicht sie mit sich trägt“ und später „was der Grund sein könnte, dass eine gutaussehende junge Frau mit tollen Fähigkeiten und Ideen und dazu in diesem Alter dermaßen figurmäßig entgleist.“

      Katalog zur Scheinselbständigkeit

      Zur Einsparung von Sozialabgaben wird immer wieder versucht, die Tätigkeit als Selbständiger auszuüben. Oft geht das schief, wenn eine sogenannte Scheinselbständigkeit vorliegt.

      Die Abgrenzung ist schwierig. Denn entscheidend sind die beiden unbestimmten Kriterien Weisungsgebundenheit und Eingliederung. Eine erste Einschätzung ermöglicht ein Katalog, den die Deutsche Rentenversicherung veröffentlicht hat:

      Krabbenbrötchen als Kündigungsgrund

      Kann eine angebissenes Brötchen Grund für eine Kündigung sein? Die Richter des Landesarbeitsgerichts Hamburg hatten sich mit der Frage zu beschäftigen

      Eine allein erziehende Mutter mit vier unterhaltsberechtigten Kindern war 13 Jahre in einer Kaufhauskette angestellt. Sie war in der Feinkostabteilung tätig. Der Marktleiter sah, dass sie etwas kaute und fand in einer Ecke ein angebissenes halbes Brötchen, das mit Nordseekrabben belegt war. Das Brötchen hatte sie vorher bezahlt, nicht aber die geschätzten 50?g Krabbensalat im Wert €?1,50. Die Firma kündigte ihr fristlos, hilfsweise auch fristgerecht. Die Verkäuferin wehrte sich dagegen. Der Fall ging bis zum Landesarbeitsgericht, das sowohl die fristlose, als auch die fristgemäße Kündigung für unrechtmäßig hielt.

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