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Der Staffelmietvertrag

30. Dezember 2024
Die Nutzung von Photovoltaikanlagen durch Vermieter zur Stromversorgung ihrer Mieter gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die steuerlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Hinblick auf die Umsatzsteuerpflicht, sind jedoch oft komplex und werfen viele Fragen auf. Eine zentrale Thematik ist die Einordnung der Stromlieferungen als umsatzsteuerfreie Nebenleistung zur Wohnraumvermietung oder als selbständige Hauptleistung.
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