Das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist nicht immer das beste. Vor allem, wenn Probleme an der Wohnung auftreten, greift der eine oder andere Bewohner zur Mietminderung. Obgleich der Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Wohnung in einem Zustand zu erhalten, die das problemlose Wohnen ermöglicht, kommt es zu Beeinträchtigungen, die durch eine Minderung der Miete finanziell geltend gemacht werden kann. Dabei sind jedoch einige Punkte zu beachten. Als Kanzlei für Wohneigentums- und Mietrecht haben wir Ihnen die wichtigsten Tipps zusammengefasst.
ANGABEN BEI DER STEUERERKLÄRUNG SIND WAHRHEITSGEMÄSS ZU ERFOLGE
Erteilt ein Steuerbürger zur Vermeidung von Vollstreckungsmaßnahmen dem Finanzamt unwahre Auskünfte, kann das eine Steuerstraftat sein. Ein Bundesbürger wurde wegen unrichtiger Steuererklärungen zur Nachzahlung nicht unerheblicher Steuern gezwungen und zusätzlich wegen Steuerhinterziehung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Als die Finanzbehörde die festgesetzten Steuern eintreiben wollte, bezahlte er sie nicht. Die Behörde leitete ein Vollstreckungsverfahren ein, in welchem der säumige Steuerbürger ein Vermögensverzeichnis abzugeben hatte.
ELEKTRONISCHE BILANZ BEI DER STEUERERKLÄRUNG NOTWENDIG
Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch eine Bilanz ermitteln, müssen diese zukünftig zwingend elektronisch abgeben. Das Gesetz sieht vor, dass die elektronische Einreichung für Wirtschaftsjahre verpflichtend ist, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Jedoch wird nicht beanstandet, wenn der erste maßgebende Abschluss noch in Papierform eingereicht wird. Stimmt das Wirtschaftsjahr wie in den meisten Fällen also mit dem Kalenderjahr überein, ist die elektronische Abgabe zwingend erst ab der Bilanz 2013 erforderlich.
Eine in vieler Hinsicht extrem ungewöhnliche Vermietung an die Mutter eines Steuerpflichtigen landete beim Finanzgericht. Das Gericht strich nicht nur die behaupteten Verluste, sondern bestätigte auch das Vorliegen einer Steuerhinterziehung.
Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses ist, dass es nicht zum Schein abgeschlossen ist. Letzteres ist der Fall, wenn die Gestaltung und Durchführung des Mietverhältnisses dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. Dies setzt voraus, dass die Mietsache und die Höhe der zu entrichtenden Miete klar und eindeutig vereinbart und die Vermietung entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt wird.
Bei der Steuererklärung ist die Anschaffung aus beruflichen Gründen absetzbar
Egal ob Computer, Tablet oder Handy: Nicht nur in unserer Freizeit nutzen wir diese Medien fast täglich, auch beruflich gehören die Geräte zum Alltag. Bei der Steuererklärung können Arbeitnehmer solche privaten Anschaffungen, die auch beruflich genutzt werden, von der Steuererklärung absetzen. Als Kanzlei für Steuerberatung erklärt Trimborn. Tackenberg. Partner, worauf Sie achten müssen.
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Trimborn . Partner Steuerberater in Partnerschaft mbBhat
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