Sie benötigen unsere Beratung
    Wir rufen Sie gerne zurück!

    Standort: Düsseldorf

    Name*

    Unternehmen*

    Telefon*

    Wann möchten Sie zurückgerufen werden?






      Sie benötigen unsere Beratung
      Wir rufen Sie gerne zurück!

      Standort: Oberhausen

      Name*

      Unternehmen*

      Telefon*

      Wann möchten Sie zurückgerufen werden?







      Büro Düsseldorf
      Kasernenstr. 40, 40213 Düsseldorf
      Zur Karte

      Tel.: 0211 - 9 55 444-0
      Fax: 0211 - 9 55 444-4

      E-Mail: info@finanzensteuern.de

      Rückruf vereinbaren


      Büro Oberhausen Sterkrade
      Holtkampstraße 19-21, 46145 Oberhausen
      Zur Karte

      Tel.: 0208 - 6 90 59-0
      Fax: 0208 - 6 90 59-59

      E-Mail: info@finanzensteuern.de

      Rückruf vereinbaren

      Büro Düsseldorf
      Kasernenstr. 40, 40213 Düsseldorf
      Zur Karte

      Tel.: 0211 - 9 55 444-0
      Fax: 0211 - 9 55 444-4

      E-Mail: info@finanzensteuern.de

      Rückruf vereinbaren


      Büro Oberhausen Sterkrade
      Holtkampstraße 19-21, 46145 Oberhausen
      Zur Karte

      Tel.: 0208 - 6 90 59-0
      Fax: 0208 - 6 90 59-59

      E-Mail: info@finanzensteuern.de

      Rückruf vereinbaren

      • Infothek von Trimborn . Partner

        Infothek von Trimborn . Partner

      Autor Archiv

      Mietminderung: So verhalten Sie sich richtig

      WICHTIGE TIPPS FÜR ALLE, DIE IHRE MIETE MINDERN

      Das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist nicht immer das beste. Vor allem, wenn Probleme an der Wohnung auftreten, greift der eine oder andere Bewohner zur Mietminderung. Obgleich der Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Wohnung in einem Zustand zu erhalten, die das problemlose Wohnen ermöglicht, kommt es zu Beeinträchtigungen, die durch eine Minderung der Miete finanziell geltend gemacht werden kann. Dabei sind jedoch einige Punkte zu beachten. Als Kanzlei für Wohneigentums- und Mietrecht haben wir Ihnen die wichtigsten Tipps zusammengefasst.

      Falsche Vermögensangaben können strafbar sein

      ANGABEN BEI DER STEUERERKLÄRUNG SIND WAHRHEITSGEMÄSS ZU ERFOLGE

      Erteilt ein Steuerbürger zur Vermeidung von Vollstreckungsmaßnahmen dem Finanzamt unwahre Auskünfte, kann das eine Steuerstraftat sein. Ein Bundesbürger wurde wegen unrichtiger Steuererklärungen zur Nachzahlung nicht unerheblicher Steuern gezwungen und zusätzlich wegen Steuerhinterziehung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Als die Finanzbehörde die festgesetzten Steuern eintreiben wollte, bezahlte er sie nicht. Die Behörde leitete ein Vollstreckungsverfahren ein, in welchem der säumige Steuerbürger ein Vermögensverzeichnis abzugeben hatte.

      Die neue E-Bilanz

      ELEKTRONISCHE BILANZ BEI DER STEUERERKLÄRUNG NOTWENDIG

      Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch eine Bilanz ermitteln, müssen diese zukünftig zwingend elektronisch abgeben. Das Gesetz sieht vor, dass die elektronische Einreichung für Wirtschaftsjahre verpflichtend ist, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Jedoch wird nicht beanstandet, wenn der erste maßgebende Abschluss noch in Papierform eingereicht wird. Stimmt das Wirtschaftsjahr wie in den meisten Fällen also mit dem Kalenderjahr überein, ist die elektronische Abgabe zwingend erst ab der Bilanz 2013 erforderlich.

      Vom Vermieter zum Steuerhinterzieher

      VERMIETUNG AN DIE MUTTER LANDETE VOR GERICHT

      Eine in vieler Hinsicht extrem ungewöhnliche Vermietung an die Mutter eines Steuerpflichtigen landete beim Finanzgericht. Das Gericht strich nicht nur die behaupteten Verluste, sondern bestätigte auch das Vorliegen einer Steuerhinterziehung.

      Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses ist, dass es nicht zum Schein abgeschlossen ist. Letzteres ist der Fall, wenn die Gestaltung und Durchführung des Mietverhältnisses dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. Dies setzt voraus, dass die Mietsache und die Höhe der zu entrichtenden Miete klar und eindeutig vereinbart und die Vermietung entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt wird.

      Steuern sparen bei Handy, Computer und Tablet

      Bei der Steuererklärung ist die Anschaffung aus beruflichen Gründen absetzbar

      Egal ob Computer, Tablet oder Handy: Nicht nur in unserer Freizeit nutzen wir diese Medien fast täglich, auch beruflich gehören die Geräte zum Alltag. Bei der Steuererklärung können Arbeitnehmer solche privaten Anschaffungen, die auch beruflich genutzt werden, von der Steuererklärung absetzen. Als Kanzlei für Steuerberatung erklärt Trimborn. Tackenberg. Partner, worauf Sie achten müssen.

      Newsletter

      Abonnieren Sie den Newsletter von Trimborn . Partner und seien Sie immer bestens über aktuelle Infos aus unseren Tätigkeitsschwerpunkten als Steuerberater in Oberhausen und Düsseldorf informiert.

      Trimborn . Partner Steuerberater in Partnerschaft mbB hat 5 von 5 bei 17 Bewertungen auf Google.com