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      Autor Archiv

      Testament richtig schreiben

      DAS ERBRECHT SCHREIBT KONKRETE ANFORDERUNGEN VOR

      Worauf Erblasser achten müssen, wenn sie ihr Vermögen anders als vom Gesetz vorgesehen vererben möchten.

      DAS EIGENHÄNDIGE TESTAMENT

      Das eigenhändige Testament muss, wie der Name sagt, vom ersten bis zum letzten Buchstaben handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Dabei sollte man mit Vor- und Zunamen unterschreiben, um Irrtümer auszuschließen, wer testiert hat. Es ist auch zu empfehlen, Ort und Zeit festzuhalten. Das ist wichtig, weil durch ein neues Testament das alte ganz oder teilweise aufgehoben werden kann.

      Betriebsprüfung bei Privatpersonen

      PRIVATE EINKÜNFTE DÜRFEN NUR UNTER BESTIMMTEN BEDINGUNGEN GEPRÜFT WERDEN

      Bei Personen mit privaten Einkünften ist eine Betriebsprüfung nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen rechtmäßig, wie ein Beispiel zeigt.

      Der Vorstand einer AG erzielte ein gutes Gehalt, hatte geringe Dividendeneinkünfte und außerdem Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus zwei Objekten. Er wehrte sich beim Finanzgericht erfolgreich gegen eine angeordnete Betriebsprüfung.

      Marathon trotz Krankschreibung

      Ärztliches Attest ist ausschlaggebend

      Während einer ärztlich attestierten Krankschreibung nahm eine Arbeitnehmerin erfolgreich an einem Marathonlauf teil. Der Arbeitgeber zweifelte ihr Kranksein an, verlor aber den von der Klägerin angestrengten Prozess wegen Gehaltsfortzahlung beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.

      Berufsbegleitendes Studium steuerlich absetzen

      STUDIENGEBÜHREN KÖNNEN BEI DER STEUERERKLÄRUNG GELTEND GEMACHT WERDEN

      Arbeitnehmer, denen der Arbeitgeber Studienkosten ersetzt, müssen nur unter bestimmten Voraussetzungen keine Steuern für diese Leistung bezahlen. Ein Schreiben des Finanzministeriums stellt klar unter welchen.

      Alle Einnahmen aus einem Dienstverhältnis gehören zu den lohnsteuerpflichtigen Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit. Das gilt im Grunde auch für die Übernahme von Studienkosten. Eine steuerfreie Übernahme der Kosten ist nur dann möglich, wenn das Studium berufsbegleitend ist. Das ist unter anderem der Fall, wenn es im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses stattfindet. Das bedeutet, dass die Ausbildungsmaßnahme Gegenstand des Dienstverhältnisses sein muss.

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