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      Die neue E-Bilanz

      ELEKTRONISCHE BILANZ BEI DER STEUERERKLÄRUNG NOTWENDIG

      Steuerpflichtige, die ihren Gewinn durch eine Bilanz ermitteln, müssen diese zukünftig zwingend elektronisch abgeben. Das Gesetz sieht vor, dass die elektronische Einreichung für Wirtschaftsjahre verpflichtend ist, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen. Jedoch wird nicht beanstandet, wenn der erste maßgebende Abschluss noch in Papierform eingereicht wird. Stimmt das Wirtschaftsjahr wie in den meisten Fällen also mit dem Kalenderjahr überein, ist die elektronische Abgabe zwingend erst ab der Bilanz 2013 erforderlich.

      Vom Vermieter zum Steuerhinterzieher

      VERMIETUNG AN DIE MUTTER LANDETE VOR GERICHT

      Eine in vieler Hinsicht extrem ungewöhnliche Vermietung an die Mutter eines Steuerpflichtigen landete beim Finanzgericht. Das Gericht strich nicht nur die behaupteten Verluste, sondern bestätigte auch das Vorliegen einer Steuerhinterziehung.

      Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Mietverhältnisses ist, dass es nicht zum Schein abgeschlossen ist. Letzteres ist der Fall, wenn die Gestaltung und Durchführung des Mietverhältnisses dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. Dies setzt voraus, dass die Mietsache und die Höhe der zu entrichtenden Miete klar und eindeutig vereinbart und die Vermietung entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt wird.

      Steuern sparen bei Handy, Computer und Tablet

      Bei der Steuererklärung ist die Anschaffung aus beruflichen Gründen absetzbar

      Egal ob Computer, Tablet oder Handy: Nicht nur in unserer Freizeit nutzen wir diese Medien fast täglich, auch beruflich gehören die Geräte zum Alltag. Bei der Steuererklärung können Arbeitnehmer solche privaten Anschaffungen, die auch beruflich genutzt werden, von der Steuererklärung absetzen. Als Kanzlei für Steuerberatung erklärt Trimborn. Tackenberg. Partner, worauf Sie achten müssen.

      Neues zur Gelangensbestätigung

      IM OKTOBER TRETEN NEUE BESTIMMUNGEN ZUM NACHWEIS VON EG-LIEFERUNGEN IN KRAFT

      Am 1. Oktober 2013 treten die neuen Bestimmungen in Kraft, allerdings in abgeschwächter Form. In Versendungsfällen ist nach wie vor die Spediteursbescheinigung ausreichend, sie muss jetzt aber klar die erfolgte Verbringung beinhalten. In Fällen der Beförderung durch den Lieferanten oder bei Abholung durch den Empfänger ist die Bescheinigung dagegen zwingend. Neu ist, dass sie auch elektronisch zulässig ist, wenn sie aus dem E-Mail-Account des Empfängers kommt.

      Pachtvertrag mit Ehegatten

      BETRIEBSAUSGABENABZUG WURDE VOM FINANZAMT ABGELEHNT

      Die Pachtzahlungen für ein Hotel an den Eigentümer-Ehegatten wurden so extrem unregelmäßig beglichen, dass das Finanzamt den Vertrag nicht anerkannte und den Betriebsausgabenabzug gänzlich ablehnte. Das hierzu angerufene Finanzgericht Köln bestätigte die Auffassung der Verwaltung.

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