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      Neue Regelung für Minijobber

      KÜNFTIG STEIGT DIE VERDIENSTGRENZE VON 400 AUF 450 EURO

      Ab 1. Januar 2013 wurde die Verdienstgrenze für Minijobber von 400 auf 450 Euro monatlich angehoben. Zusätzlich wird das bisherige Wahlrecht zur Aufstockung der Rentenversicherung in eine Versicherungspflicht umgewandelt.

      MINIJOBBER: VOLLE VERSICHERUNGSPFLICHT

      Geringfügig entlohnte Beschäftigte können statt wie bisher 400 Euro ab dem 1. Januar 2013 bis maximal 450 Euro verdienen. Gleichzeitig unterliegen Minijobber der vollen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der allein vom Minijobber zu tragende Anteil beträgt bei Beschäftigung im Privathaushalt 13,9 Prozent, in allen anderen Fällen 3,9 Prozent. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Pauschalbetrag des Arbeitgebers von im Privathaushalt fünf, sonst 15 Prozent zum vollen Beitragssatz von 18,9 Prozent. Der volle Satz von 13,9 oder 3,9 Prozent ist dabei mindestens von einem Entgelt von 175 Euro zu zahlen.

      VORTEILE DER VOLLEN BEITRAGSZAHLUNG

      Stockt der Minijobber die Rentenversicherungsbeiträge auf, wird das Arbeitsentgelt nicht nur anteilig, sondern in voller Höhe bei Berechnung der Rente berücksichtigt. Darüber hinaus wird die Beschäftigungszeit in vollem Umfang für die Erfüllung der Wartezeiten angerechnet. Die Zeiten sind zum Beispiel maßgebend für eine Rente wegen Erwerbsminderung, bei Ansprüchen auf Rehabilitation oder einem eventuell früheren Rentenbeginn.

      ANTRAG AUF BEFREIUNG VON DER RENTENVERSICHERUNGSPFLICHT

      Minijobber können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie das dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Diese Regelungen gelten für Personen, die ab 1. Januar 2013 erstmals eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen. Sie gelten auch für bestehende geringfügige Beschäftigungen, wenn die Verdienstgrenze von 400 Euro überschritten wird.

      Beispiel 1: Ein Minijobber hat vor 2013 bis 400 Euro verdient und kommt auch danach nicht über diese Grenze: Es ändert sich nichts. So lange 400 Euro nicht überschritten werden, kann der Arbeitnehmer die bisherige Versicherungsfreiheit genießen, die er wie schon derzeit auf Antrag in eine Versicherungspflicht umwandeln kann.

      Beispiel 2: Ein Minijobber hat vor 2013 bis 400 Euro verdient und erhält danach mehr als 400 Euro: Für diese Beschäftigung gilt ab 2013 das neue Recht. Es tritt bei dem bisher grundsätzlich versicherungsfreien Minijob automatisch Versicherungspflicht ein. Jedoch kann sich der Minijobber davon auf Antrag befreien lassen.

      Beitragssätze Minijobber ab 2013

      in % Privathaushalt Übrige
      Arbeitgeber Minijobber Gesamt Arbeitgeber Minijobber Gesamt
      Lohnsteuer 2 2
      Krankenversicherung 5 13
      Rentenversicherung 5 13,9 18,9 15 3,9 18,9
      12 30

      Umzugskosten in der Einkommensteuer

      BERUFLICH BEDINGTE UMZUGSKOSTEN ALS WERBUNGSKOSTEN ABSETZBAR

      Kosten, die einem Arbeitnehmer durch seinen beruflich veranlassten Umzug entstehen, sind als Werbungskosten absetzbar.

      BERUFLICHE VERANLASSUNG

      Ein Wohnungswechsel ist nur dann beruflich veranlasst, wenn sich die tägliche Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte insgesamt (Hin- und Rückfahrt) um mindestens eine Stunde verkürzt. Dasselbe gilt, wenn der Umzug im ganz überwiegenden Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird, insbesondere beim Beziehen oder Räumen einer Dienstwohnung. Steuerlich begünstigt ist auch, wenn der Umzug aus Anlass der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit, des Wechsels des Arbeitgebers oder im Zusammenhang mit einer Versetzung erfolgt.

      Gelangensbestätigung erneut verschoben

      FRIST WURDE AUF DEN 1. JANUAR 2013 VERSCHOBEN

      Diese Frist für die Gelangensbestätigung wurde erneut verlängert.

      Als Nachweis für die Nichterhebung von Umsatzsteuer bei Lieferungen innerhalb der EU wurde die sogenannte Gelangensbestätigung entworfen. Sie sollte ab 1. Juli 2012 Vorschrift werden. Deren erstmalige Geltung wurde bis 1. Januar 2013 verschoben. Diese Frist wurde nun erneut bis 1. Juli 2013 verlängert.

      Die aktuelle Rechtslage zur Steuerhinterziehung

      Informationen rund um das Thema Steuerstrafrecht

      Im Hinblick auf die aktuellen Beichten vieler Prominenter, unter anderem Alice Schwarzer und Uli Hoeneß, und den Kauf weiterer Steuer-CDs gilt es, das Thema Steuerstrafrecht und Steuerhinterziehung näher zu beleuchten. Wie müssen Sie sich in einem solchen Fall verhalten? Wie läuft der Prozess korrekt ab? Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen geben Ihnen die Antworten auf Ihre Fragen.

      Blog Ihres Steuerberaters aus Düsseldorf

      Herzlich Willkommen im neuen Kanzlei-Blog von Trimborn . Partner, Ihrem Steuerberater in Düsseldorf und Oberhausen. Wir möchten Sie in diesem Format gerne mit auf eine Reise durch unseren Kanzleialltag nehmen und wollen in unregelmäßigen Abständen auch fachlich über die Themen schreiben, die Sie als Unternehmer oder Privatperson im Bereich Steuerberatung interessieren. Fühlen Sie sich daher jederzeit eingeladen uns Themenvorschläge zukommen zu lassen, unter Umständen dreht sich unser nächster Beitrag dann schon um Ihr Anliegen.

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